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StMJ: Justizministerkonferenz befasst sich mit Flüchtlingskrise – Bayerns Justizminister Bausback: „Rechtsstaat darf nicht zurückweichen!“

11. November 2015 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nimmt morgen an der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin teil. Auf der Tagesordnung (PDF, 114 KB) stehen an erster Stelle aktuelle justizpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise.

Bausback betont im Vorfeld: „Der Rechtsstaat darf gerade in diesen Zeiten weder in der Rechtspolitik noch in der Rechtsanwendung zurückweichen. Die Menschen müssen darauf vertrauen können: Unsere Regeln und unsere Werte stehen nicht zur Disposition!“

Bausback begrüßt es daher ausdrücklich, dass der Bund seine Forderung aufgegriffen und den Strafrahmen im Bereich der Schleuserkriminalität maßvoll erhöht hat. Gleichzeitig erteilt der Minister Bestrebungen zur Entkriminalisierung der unerlaubten Einreise eine klare Absage:

Wer sich dafür einsetzt, erweckt den Anschein, der Staat toleriere die Missachtung der geltenden Regelungen für Ausländer. Das kann ein Rechtsstaat nicht ohne Schaden hinnehmen.“

Gerade in Bayern habe sich gezeigt: Der enorme Zustrom von Flüchtlingen stelle auch die Justiz in ihrer täglichen Arbeit vor enorme Herausforderungen [red. Hinweis: vgl. hierzu etwa die Pressemitteilung des Bayerischen Richtervereins].

Bausback: „Die von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen 260 neuen Stellen werden dazu beitragen, dass unsere Justiz all diese Herausforderungen bewältigen kann. Der Rechtsstaat wird auf diese Weise für unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben gewährleisten.“

Bayerns Justizminister stellt klar:

So groß die Herausforderungen auch sind – wir wollen und wir werden unsere humanitären Verpflichtungen gegenüber Menschen in Not erfüllen.“

Gleichzeitig hebt Bausback hervor:

Unsere Kapazitäten zur Aufnahme von Flüchtlingen sind begrenzt. Das spüren wir in Bayern ganz besonders. Wer der Realität ins Auge sieht, muss erkennen: Echte und nachhaltige Integration kann es ohne eine Beschränkung des Zustroms nicht geben! Und: Integration ist keine Einbahnstraße. Wer in unserem Land Schutz sucht, muss auch unsere Rechts- und Werteordnung uneingeschränkt anerkennen, sich mit ihr identifizieren und sich daran halten.“

Die bayerische Justiz werde mit einem Bündel an Maßnahmen ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Integration der Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive leisten und so der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenwirken.

Bausback: „Wir wollen in Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber gehen und ihnen dort unsere Rechts- und Werteordnung vermitteln. Für diesen Rechtsbildungsunterricht möchte ich Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus der Praxis gewinnen. Gerade sie können Werte wie Demokratie, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Toleranz, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie Unabhängigkeit der Justiz mit besonderer Überzeugung vermitteln.“

Daneben sei auch eine Informationsvermittlung über Filme und Apps geplant.

StMJ, Pressemitteilung v. 11.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Asyl und Migration“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Ordnung.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder, Justizministerkonferenz

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