Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback zu den Ergebnissen der Justizministerkonferenz in Berlin

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„Ich hätte mir ein klareres Nein zu jeglicher Aufweichung des Strafrechts bei der Einreisekriminalität gewünscht!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute an der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin teilgenommen. Zu dem Ergebnis der Beratungen über aktuelle justizpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise erklärt Bausback:

Ich hätte mir ein klareres Nein zu jeglicher Aufweichung des Strafrechts bei der Einreisekriminalität gewünscht. Gerade jetzt wäre es ein fatales Signal, wenn wir unser Strafrecht in diesem Bereich zurückschrauben.“

Der bayerische Justizminister warnt vor Bestrebungen, die unerlaubte Einreise zu entkriminalisieren:

Das ist ein Gradmesser dafür, wie ernst es uns mit dem Schutz des staatlichen Systems einer kontrollierten Zuwanderung ist. Und gerade in der jetzigen Situation muss es uns ernst sein. Wir dürfen nicht den Anschein erwecken, der Staat werfe die Flinte ins Korn und toleriere die Missachtung des geltenden Rechts.“

Die Mehrheit der Justizministerkonferenz hat unter anderem beschlossen prüfen zu lassen, ob es Änderungsbedarf bei den Strafvorschriften des Aufenthaltsgesetzes zur Einreisekriminalität gibt.

Bausback weiter: „Der enorme Zustrom von Flüchtlingen stellt Deutschland und ganz Europa vor gewaltige Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Es ist keine Frage: Wir wollen unsere humanitären Verpflichtungen gegenüber Menschen in Not erfüllen. Aber: Eine unkontrollierte Zuwanderung können wir auf Dauer nicht zulassen. Unsere Möglichkeiten, Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren, sind faktisch begrenzt. Leider hat es die Justizministerkonferenz abgelehnt, hier ein deutliches Signal zu senden.“

Die Mehrheit der Landesjustizminister und -senatoren hat einen Antrag Bayerns, Mecklenburg-Vorpommerns und Berlins abgelehnt, mit dem sich die Justizministerkonferenz u. a. dafür ausgesprochen hätte, dass umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um eine unkontrollierte Zuwanderung zu vermeiden.

Auf bayerische Initiative hat sich die Justizministerkonferenz auch mit einer derzeit diskutierten Reform des Strafprozessrechts und den kürzlich vorgelegten Empfehlungen der von Bundesjustizminister Heiko Maas einberufenen Expertenkommission befasst.

Bausback: „Ich habe schon bei der Vorstellung des Berichts klar gesagt: Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen zu einem Großteil an dem im Koalitionsvertrag festgelegten Thema vorbei, nämlich den Strafprozess effektiverer und praxistauglicher zu gestalten. Ich bedaure es deshalb sehr, dass die Landesjustizminister die Chance verpasst haben, dies dem Bundesjustizminister für sein geplantes Gesetzgebungsverfahren schon jetzt klar mit auf den Weg zu geben. In Zeiten, in denen die Personaldecke der Justiz ohnehin auf Kante genäht ist, sind alle nicht unbedingt gebotenen Maßnahmen zu vermeiden, die einen substanziellen zeitlichen und personellen Mehraufwand bedeuten und die Landesjustizhaushalte zusätzlich belasten. Strafverfahren müssen auch und gerade im Sinne der Opfer praktisch handhabbar bleiben! Es erstaunt, dass das bei der Mehrheit der Landesjustizminister nicht konsensfähig war!“

Die Kommission empfiehlt unter anderem die verpflichtende Videodokumentation von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren sowie die Prüfung der Videodokumentation ganzer Hauptverhandlungen.

Auf Vorschlag Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen, ein Angehörigenschmerzensgeld noch in dieser Legislaturperiode in das deutsche Recht aufzunehmen.

Bausback: „Es ist höchste Zeit, dass es bei diesem Thema vorangeht! Wir müssen endlich dafür sorgen, dass etwa die Eltern eines kleinen Kindes, das von einem betrunkenen Verkehrsteilnehmer überfahren wird und stirbt, grundsätzlich auch Schadensersatz für ihr seelisches Leid bekommen können. Ich bin mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen einig: Das Angehörigenschmerzensgeld soll noch in dieser Legislaturperiode kommen. Meine Vorschläge dazu liegen schon seit fast einem Jahr auf dem Tisch! Ich verstehe nicht, warum der Bundesjustizminister so lange zögert!“

Bayerns Justizminister begrüßt im Übrigen die Aufforderung der Justizministerkonferenz an die Bundesregierung, gegen die zunehmende Hasskriminalität im Internet rechtspolitische Möglichkeiten zu prüfen:

Angesichts steigender Agitation auf Facebook & Co. reichen die bislang unternommenen Bemühungen des Bundesjustizministers nicht. Der Rechtsstaat in Deutschland muss gerade in einer so schwierigen Zeit ganz klare Kante gegen jede Form von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit zeigen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 12.11.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Thema „Angehörigenschmerzensgeld“ gibt es aus dem StMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern und zur Änderung des § 1374 Abs. 2 BGB; der Gesetzentwurf wurde im Laufe der Diskussion umgetauft und um den Passus „und zur Änderung des § 1374 Abs. 2 BGB“ erweitert (zur Genese dieses Vorhabens vgl. hier; zum Gesetzentwurf vgl. hier).