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StMAS: Ehrenamtliche Helfer, die in Bayern ankommende Asylbewerber versorgen, können Verdienstausfallentschädigung erhalten

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Bayerns Sozialministerin Emilia Müller stellte heute klar, dass ehrenamtliche Helfer, die von ihrem Arbeitgeber freiwillig für den Einsatz bei der Aufnahme von Asylbewerbern in Bayern freigestellt werden, eine Verdienstausfallentschädigung erhalten können:

Unsere ehrenamtlichen Helfer in Bayern leisten in allen Gesellschaftsbereichen Großartiges. Mehr als jeder Dritte in Bayern ist ehrenamtlich Engagiert. Speziell die anhaltend hohen Zugänge von Asylbewerbern, die täglich neu über die Grenze nach Bayern kommen, wären ohne den Einsatz der Hilfsorganisationen nicht zu schultern. Ihr Engagement beruht überwiegend auf dem Einsatz von ehrenamtlichen Mitgliedern.“

Der Ministerrat hat deshalb bereits im Herbst letzten Jahres beschlossen, dass ehrenamtliche Helfer im Asylbereich unter bestimmten Voraussetzungen eine Verdienstausfallentschädigung erhalten können. Die näheren Einzelheiten dazu hat das Sozialministerium mit der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz erarbeitet. Diese hat ihre Mitglieder auch informiert.

Dennoch scheint die Möglichkeit, eine Verdienstausfallentschädigung zu bekommen, noch nicht bei allen Engagierten bekannt zu sein“, so die Ministerin und weiter: „Wir unterstützen aber auch die für die Bewältigung der Aufgaben notwendigen hauptamtlichen Strukturen in den Hilfsorganisationen.“

Übernommen werden die Kosten für zehn hauptamtliche Mitarbeiter der Hilfsorganisation in landesweiten Steuerungsstäben sowie die Kosten für bis zu fünf hauptamtliche Einsatzkräfte jeweils in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rottal-Inn und Passau.

Helfer erhalten auf Antrag für bestimmte im Auftrag des Staates übernommene Tätigkeiten (z.B. Registrierung, Taschengeldausgabe, medizinische Hilfeleistung, Aufbauarbeiten, Essensausgabe etc.) innerhalb einer bayerischen Aufnahmeeinrichtung bzw. zugehörigen Dependancen und Notunterkünften für den aufgrund des ehrenamtlichen Einsatzes entstandenen Verdienstausfall eine staatliche Entschädigung bis zu einer bestimmten Höhe. Dies gilt auch für den Einsatz in Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Grenzkontrollen betrieben werden. Den Antrag können die ehrenamtlichen Helfer bei den Bezirksregierungen stellen, oft übernehmen aber auch die Hilfsorganisationen die Sammlung und Weiterleitung der Anträge. Ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Freistellung besteht nicht.

StMAS, Pressemitteilung v. 13.11.2015