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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Gemeindetag: Unterbringung von Asylbewerbern per Zwangsbescheid?

17. November 2015 by Klaus Kohnen

Bayerischer Gemeindetag fordert: Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine rein staatliche Aufgabe und dabei muss es auch bleiben

Die Aufnahme von Flüchtlingen liegt in Bayern bislang in der Verantwortung des Freistaates.

Die Entscheidung des Kabinetts, über die Hintertür faktisch eine kommunale Unterbringungsquote zu beschließen, ist ein starkes Stück. Dies verurteilen wir scharf, da wir es für nicht praxistauglich halten,“ sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags.

Bislang werden die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme im Rahmen der Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der Regierungen und dezentral durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht. Die Verteilung erfolgt aufgrund einer Quote. Der betroffene Landrat und die betroffene Landrätin haben demzufolge eine geeignete Liegenschaft für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Vor Ort wurde die Suche nach Liegenschaften bisher in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gemäß der Mitwirkungspflicht der Gemeinden gut geregelt,“ erläuterte Dr. Brandl.

Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss sollen die Landratsämter nun gesetzlich ermächtigt werden, ihren kreisangehörigen Gemeinden bei Bedarf Asylbewerber zuweisen zu können.

Wenn das Landratsamt die Zwangszuweisung nicht mehr vollstrecken will, wird es den Bus mit den Flüchtlingen vor’s Rathaus fahren lassen und dann muss der betroffene Rathauschef eine Lösung suchen,“ skizziert Dr. Brandl das Szenario.

Es gehe nicht an, per Zwangszuweisung dieses Problem zu lösen. Es könne nicht sein, alle Gemeinden landesweit mit Zwangsbescheiden zu überziehen, nur weil sich vereinzelt vielleicht Gemeinden wegducken, wenn es um die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften gehe.

Der Bayerische Gemeindetag warnt vor einem derartigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und vor einer Aufweichung klar geregelter Zuständigkeiten. Die Rathauschefs in Bayern sollten nicht in die Situation gebracht werden, vor Ort Privateigentum zu beschlagnahmen. Die Mehrzahl der bayerischen Gemeinden zeigt sich solidarisch und setzt sich für tragfähige Lösungen in ihren Gemeinden ein.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 17.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu der angesprochenen Rechtsänderung vgl. auch die Pressemitteilung aus der Kabinettssitzung v. 10.11.2015.

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