Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse und will regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorschlagen

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Energieministerin Ilse Aigner: „Wir wollen in EEG-Novelle mehr Möglichkeiten für Bioenergie“

Der Ministerrat hat heute beschlossen, im Bundesrat eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 einzubringen. Hintergrund ist die notwendige Stabilisierung und der weitere Ausbau der Bioenergie als verlässliche und flexible Stromquelle. Mit dem Vorschlag einer Regionalquote für die Ausschreibung erneuerbarer Energien will Bayern zudem eine bessere regionale Steuerung des Zubaus an regenerativen Energien erreichen.

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Aktuell trägt die Bioenergie bereits 9,3 Prozent zur bayerischen Bruttostromerzeugung bei. Mit den Vergütungssätzen im aktuellen EEG und ohne Einbeziehung in die in der EEG-Novelle geplanten Ausschreibungen ist ein weiterer Ausbau der Bioenergie nicht möglich. Vielmehr droht mit Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ab 2021 ein sukzessiver Rückbau der Stromerzeugung aus Bioenergie. Das kann sich weder Bayern noch Deutschland leisten.“

Aigner wies ergänzend darauf hin, dass aufgrund derzeit fehlender Perspektiven für die Bioenergie bei den Erzeugungsanlagen notwendige Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen teilweise schon nicht mehr unternommen würden und damit Anlagen sogar schon vor Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ihren Betrieb einstellen könnten.

Aigner: „Dieser Entwicklung muss durch ein für Bioenergie geeignetes Marktmodell entgegengewirkt werden, das sowohl für den Anlagenbestand als auch für Neuanlagen gilt. Bayern steht zur Bioenergie. Durch Ausschreibung wollen wir sie wettbewerblich gestalten, erhalten und behutsam weiterentwickeln. Eine zeitnahe Perspektive für die Anlagenbetreiber ist dringend notwendig.“

Bayern will die Bundesregierung zudem auffordern, eine regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorzusehen, um auch zukünftig einen auf Deutschland besser verteilten Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu gewährleisten.

Aigner: „Eine regionale Quote für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist im Interesse einer dezentralen Energiewende. Durch mehr räumliche Nähe von Verbrauch und Erzeugung steigen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 17.11.2015