Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Änderung des Feiertagsgesetzes – 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll gesetzlicher Feiertag werden

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Innenminister Joachim Herrmann: „Große Bedeutung für das Christentum“

Das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll mit einem gesetzlichen Feiertag begangen werden. Der Ministerrat hat heute den Entwurf für die dazu notwendige Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen und dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wir wollen mit dem einmaligen Feiertag zum 500. Reformationsjubiläum an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnern.“

Da Bayern im Ländervergleich die meisten Feiertage hat, soll der 31. Oktober einmalig 2017 als gesetzlicher Feiertag festgelegt werden. Auch in den anderen Ländern, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, wird das Reformationsjubiläum 2017 wie in Bayern zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erhoben.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 17.11.2015