Gesetzgebung

StMAS: Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen – Arbeitsministerin Müller: „Gesetzentwurf von Frau Nahles bedarf weiterer Überarbeitung“

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Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Entwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen vorgelegt. Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller stellte hierzu klar:

Zeitarbeit und Werkverträge sind wichtige Flexibilisierungsinstrumente für Unternehmen. Gerade die Zeitarbeit hat sich insbesondere für Arbeitslose, Berufseinsteiger und Geringqualifizierte als Möglichkeit zum Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewährt. In Zukunft wird sie auch ein wichtiger Weg zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sein. Deshalb sind einschränkende Regelungen hier der falsche Weg.“

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Zeitarbeit auf eine Dauer von 18 Monaten zu beschränken, sowie die verbindliche Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nach neun Monaten. Bei fehlerhaftem Werksvertragseinsatz ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vorgesehen.

Die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sind überzogen. Sie schießen über das gemeinsame Ziel hinaus, den vereinzelt vorkommenden Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. Bayern wird sich für weitere Überarbeitung einsetzen“, so Müller abschließend.

Mit dem Gesetzentwurf soll der Koalitionsvertrag auf Bundesebene umgesetzt werden. Dort war vereinbart worden, den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern und die Arbeitnehmerüberlassung weiterzuentwickeln.

StMAS, Pressemitteilung v. 17.11.2015