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Bundesregierung: Der Nationale Normenkontrollrat veröffentlicht Gutachten – E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg

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Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig stellt heute zum Auftakt des Nationalen IT-Gipfels in Berlin das Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ vor. Dr. Johannes Ludewig erklärt:

Wir sehen dieser Tage angesichts der Situation steigender Flüchtlingszahlen, wie sich Defizite in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu einem existentiellen Problem auswachsen. Und diese Defizite zeigen sich besonders bei der fehlenden Vernetzung der IT-Systeme. Hier wird deutlich, wie uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun zentnerschwer auf die Füße fallen.“

Das Gutachten wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates vom Kompetenzzentrum öffentliche IT (Fraunhofer FOKUS) erstellt. Mit Blick auf Bürgerinnen und Bürger geht es den folgenden Fragen nach: Wie sieht die E-Government-Praxis derzeit in Deutschland aus? Was sind die wesentlichen Herausforderungen für Nutzer und Anbieter von E-Government-Lösungen? Wie müssten E-Government-Angebote ausgestaltet sein, um tatsächlich zu entlasten? Wie lassen sich die Kosten für Entwicklung und Betrieb von E-Government senken? Zentrales Untersuchungsergebnis ist: Wirksames E-Government spart 34 % des bürokratischen Aufwands von Bürgerinnen, Bürgern und Verwaltung.

Der Befund der E-Government-Praxis in Deutschland ist zunächst ernüchternd: Wirksames E-Government gibt es in Deutschland de facto nicht. Wir haben in Deutschland eine heterogene und zerklüftete IT- und E-Government-Landschaft mit vielen Insellösungen und einsamen Leuchttürmen“, erklärt Dr. Johannes Ludewig.

So weist das Gutachten nach, dass von den untersuchten Kommunen die Hälfte nicht mehr als zwei Online-Dienste zur Verfügung stellt und nur wenige mehr als zehn Dienste. Bund, Länder und Kommunen entwickeln und betreiben eigenständige IT-Lösungen anstatt gemeinsame Komponenten zu verwenden. Die Kosten dafür belaufen sich bei Bund, Ländern und Kommunen jährlich auf 13 Milliarden Euro. Demgegenüber steht eine rückläufige Akzeptanz bei den Nutzern. Daraus entsteht ein im Gutachten beschriebener „Teufelskreis“: Wenig Nachfrage, bei gleichzeitig hohen Kosten demotiviert die Verwaltung, weitere Angebote zu entwickeln und noch mehr Geld in Design und Nutzerfreundlichkeit zu investieren.

Das Gutachten zeigt auch, dass und wie sich E-Government lohnen kann: Hauptansatz ist, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam agieren. Für die Anfangsinvestition und einen fünfjährigen Betrieb von Basiskomponenten und gemeinsamen Fachverfahren kommt das Gutachten in seinem Modell auf eine Summe von 1,7 Milliarden Euro. Diese Summe würde ausreichen, um 34 Prozent des bürokratischen Aufwandes einzusparen. Hochgerechnet auf die wichtigsten 60 Verwaltungsleistungen sind das ungefähr 3 Milliarden Euro Einsparpotential.

E-Government lohnt sich. Es rechnet sich in Euro und Cent. Es ist genug Geld vorhanden. Worauf es ankommt, ist der gezielte Einsatz für gemeinsame Lösungen. Dafür brauchen wir eine neue, effizientere Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – verbunden mit einer effektiveren Steuerung über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg“, so Dr. Ludewig.

Das Gutachten finden Sie im Internet unter:
http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Startseite/startseite_node.html.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 18.11.2015