• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Bundesregierung: Der Nationale Normenkontrollrat veröffentlicht Gutachten – E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg

18. November 2015 by Klaus Kohnen

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig stellt heute zum Auftakt des Nationalen IT-Gipfels in Berlin das Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ vor. Dr. Johannes Ludewig erklärt:

Wir sehen dieser Tage angesichts der Situation steigender Flüchtlingszahlen, wie sich Defizite in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu einem existentiellen Problem auswachsen. Und diese Defizite zeigen sich besonders bei der fehlenden Vernetzung der IT-Systeme. Hier wird deutlich, wie uns die Versäumnisse der Vergangenheit nun zentnerschwer auf die Füße fallen.“

Das Gutachten wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates vom Kompetenzzentrum öffentliche IT (Fraunhofer FOKUS) erstellt. Mit Blick auf Bürgerinnen und Bürger geht es den folgenden Fragen nach: Wie sieht die E-Government-Praxis derzeit in Deutschland aus? Was sind die wesentlichen Herausforderungen für Nutzer und Anbieter von E-Government-Lösungen? Wie müssten E-Government-Angebote ausgestaltet sein, um tatsächlich zu entlasten? Wie lassen sich die Kosten für Entwicklung und Betrieb von E-Government senken? Zentrales Untersuchungsergebnis ist: Wirksames E-Government spart 34 % des bürokratischen Aufwands von Bürgerinnen, Bürgern und Verwaltung.

Der Befund der E-Government-Praxis in Deutschland ist zunächst ernüchternd: Wirksames E-Government gibt es in Deutschland de facto nicht. Wir haben in Deutschland eine heterogene und zerklüftete IT- und E-Government-Landschaft mit vielen Insellösungen und einsamen Leuchttürmen“, erklärt Dr. Johannes Ludewig.

So weist das Gutachten nach, dass von den untersuchten Kommunen die Hälfte nicht mehr als zwei Online-Dienste zur Verfügung stellt und nur wenige mehr als zehn Dienste. Bund, Länder und Kommunen entwickeln und betreiben eigenständige IT-Lösungen anstatt gemeinsame Komponenten zu verwenden. Die Kosten dafür belaufen sich bei Bund, Ländern und Kommunen jährlich auf 13 Milliarden Euro. Demgegenüber steht eine rückläufige Akzeptanz bei den Nutzern. Daraus entsteht ein im Gutachten beschriebener „Teufelskreis“: Wenig Nachfrage, bei gleichzeitig hohen Kosten demotiviert die Verwaltung, weitere Angebote zu entwickeln und noch mehr Geld in Design und Nutzerfreundlichkeit zu investieren.

Das Gutachten zeigt auch, dass und wie sich E-Government lohnen kann: Hauptansatz ist, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam agieren. Für die Anfangsinvestition und einen fünfjährigen Betrieb von Basiskomponenten und gemeinsamen Fachverfahren kommt das Gutachten in seinem Modell auf eine Summe von 1,7 Milliarden Euro. Diese Summe würde ausreichen, um 34 Prozent des bürokratischen Aufwandes einzusparen. Hochgerechnet auf die wichtigsten 60 Verwaltungsleistungen sind das ungefähr 3 Milliarden Euro Einsparpotential.

E-Government lohnt sich. Es rechnet sich in Euro und Cent. Es ist genug Geld vorhanden. Worauf es ankommt, ist der gezielte Einsatz für gemeinsame Lösungen. Dafür brauchen wir eine neue, effizientere Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – verbunden mit einer effektiveren Steuerung über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg“, so Dr. Ludewig.

Das Gutachten finden Sie im Internet unter:
http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Startseite/startseite_node.html.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 18.11.2015

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

November 2015
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  
« Okt   Dez »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK