Gesetzgebung

Bundesregierung: Nationaler Normenkontrollrat beim Bundespräsidenten – Folgekosten von Gesetzen im Mittelpunkt

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Der Nationale Normenkontrollrat wurde am 17. November 2015 von Bundespräsident Joachim Gauck im Schloß Bellevue zu einem Gespräch empfangen. Dabei stellte der Nationale Normenkontrollrat dar, was seit 2011 in Sachen bessere Gesetzgebung, Abbau von Bürokratie und Begrenzung gesetzlicher Folgekosten erreicht worden ist und welche Aufgaben bis zum Ende seiner Mandatszeit im September 2016 im Vordergrund stehen.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig erklärte:

Der Nationale Normenkontrollrat hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Transparenz gesetzlicher Folgekosten für alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten inzwischen eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Wir sorgen dafür, dass Gesetze sozusagen mit einem allseits sichtbaren Preisschild versehen werden. Eine ganze Reihe durch uns initiierter Maßnahmen haben zudem dazu geführt, dass diese Folgekosten begrenzt und unnötige Bürokratie abgebaut werden konnten.“

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Zusammenarbeit des Nationalen Normenkontrollrates mit den Bundesministerien und den Bundesländern sowie die Entwicklung der durch den Nationalen Normenkontrollrat angestoßenen Maßnahmen wie die ‚One in one out‘-Regel zur Begrenzung neuer gesetzlicher Folgekosten, die nachträgliche Evaluation gesetzlicher Regelungen und die Bemühungen um mehr Kostentransparenz neuer Gesetzgebung auf EU-Ebene.

Der Bundespräsident beruft die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine erneute Berufung ist zulässig. Das aktuelle Mandat des Rates endet im September 2016. Das Treffen mit Bundespräsident Joachim Gauck schließt an die vorangegangenen Gespräche mit den Amtsvorgängern Christian Wulff im Jahr 2011 und Dr. Horst Köhler im Jahr 2008 an.

Aktuelle Fakten zum Stand der besseren Rechtsetzung und des Bürokratieabbaus bietet der Jahresbericht 2015 des Nationalen Normenkontrollrates: hier.

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 19.11.2015