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StMFLH: Füracker überwacht Haushaltsdisziplin der Sanierungsländer – Finanzstaatssekretär neues Mitglied des Evaluationsausschusses

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Erstmals nimmt Bayerns Finanzstaatssekretär Albert Füracker an einer Sitzung des bundesweiten Evaluationsausschusses in Berlin teil, einem auf Staatssekretärsebene eingerichteten Ausschuss des Stabilitätsrates. Der Stabilitätsrat ist ein mit der Föderalismusreform II errichtetes gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Der Evaluationsausschuss befasst sich regelmäßig mit der Umsetzung der Sanierungsvereinbarungen, die der Stabilitätsrat Ende 2011 mit den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein abgeschlossen hat. Diese Vereinbarungen geben den Abbau der jährlichen Nettokreditaufnahme (Konsolidierungspfad) vor und umfassen ein bis 2016 befristetes Sanierungsprogramm, das unter anderem geeignete Sanierungsmaßnahmen enthält.

Seit Frühjahr 2013 ist neben je einem Finanzstaatssekretär des Bundes und aus drei weiteren Ländern ein Staatssekretär des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat als Mitglied des Evaluationsausschusses benannt. Staatssekretär Füracker, dem diese Aufgabe neu übertragen worden ist, nimmt am 19. November 2015 erstmals an einer Sitzung des Ausschusses in Berlin teil. Gegenstand der Beratungen werden die aktuellen Sanierungsberichte der vier betroffenen Länder sein. Der Ausschuss erarbeitet Bewertungen dieser Berichte und bereitet die Beschlussfassung des Stabilitätsrates über den aktuellen Stand der Sanierungsverfahren vor.

StMFLH, Pressemitteilung v. 19.11.2015