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VG Ansbach: Klage gegen das Nichtbestehen der Prüfung zum Dorfhelfer wurde abgewiesen

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Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat heute am Donnerstag, den 19. November 2015, über eine Klage gegen das Nichtbestehen der Abschlussprüfung zum Dorfhelfer an der Evangelischen Fachschule für Dorfhelfer/innen in Gerolfingen am Hesselberg verhandelt, über die im Vorfeld bereits mehrfach in den Medien berichtet wurde.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen, weil die Prüfung im Ergebnis zu Recht als nicht bestanden gewertet worden sei. Das Verfahren sei ordnungsgemäß durchgeführt worden und es seien auch keine Bewertungsfehler erkennbar geworden.

Anhaltspunkte dafür, dass die Prüfer befangen gewesen wären oder gar der Kläger wegen seines Geschlechts diskriminiert worden wäre, liegen nicht vor. Auch sei das Fairnessgebot nicht verletzt worden und sei die Prüfung insgesamt neutral angelegt gewesen. Die Notengebung sei korrekt erfolgt und halte sich insgesamt das Verfahren an die entsprechende Prüfungsordnung.

Auch Bewertungsfehler habe die Kammer nicht erkennen können. Die Begründung der Bewertung sei im Gegenteil sehr sorgfältig und fast vorbildlich erfolgt. Demgegenüber beruhten die Einlassungen der Klägerseite weitgehend auf der eigenen subjektiven Einschätzung des Klägers.

Schließlich habe der Kläger auch noch die Möglichkeit der Prüfungswiederholung. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 19.11.2015 zum U. v. 19.11.2015, AN 2 K 14.00565