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BMFSFJ: Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge – Änderung des BFDG

24. November 2015 by Klaus Kohnen

Anfang Dezember sollen bereits die ersten Bundesfreiwilligen für Flüchtlinge in den Einsatzstellen begrüßt werden. Dazu fällt heute (Dienstag) der Startschuss: die erste Tranche der Stellen kann beim Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durch die Kommunen gebucht werden. Parallel dazu starten auch die BFD-Zentralstellen aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich mit der Vergabe ihrer Kontingente des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Sonderprogramms des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung. Ursprünglich war der Start des Programms zum 1. Januar 2016 geplant – jetzt kann es schon zum 1. Dezember 2015 losgehen.

Ich freue mich, dass wir schon einen Monat früher starten können“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Derzeit leisten die vielen freiwilligen Helfer Großartiges. Wir wollen dieses Engagement unterstützen mit zusätzlichen 10.000 Stellen, in denen sich einheimische Freiwillige und auch Flüchtlinge einbringen können.“

Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vorbehaltlich der Wirksamkeit der Haushaltsgesetze der entsprechenden Haushaltsjahre stehen dafür im Bundeshaushalt ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Im Hinblick auf den Zuzug der vielen, von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unserem Land ist es wichtig, dass wir die Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen. Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die bis zu 10.000 zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug stehen für einheimische Freiwillige aber auch für Asylberechtigte und Asylbewerber offen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.

Die Plätze werden hälftig von der Zentralstelle BAFzA, der die meisten kommunalen Einsatzstellen angegliedert sind, und den verbandlichen Zentralstellen administriert. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. An diesem Proporz sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren.

Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind abrufbar unter www.bundesfreiwilligendienst.de.

BMFSFJ, Pressemitteilung v. 24.11.2015

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

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