Aktuelles

BayVGH: Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Ausländers ab Beitritt des Staats seiner Staatsangehörigkeit zur EU

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH 10 B 13.2080 – Urteil vom 25.11.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

1. Die Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Ausländers entfaltet ab dem Zeitpunkt keine Sperrwirkung mehr, ab dem der Ausländer durch den Beitritt des Staats seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union den Status eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers erlangt. Die Vorschriften über die Kostentragung für eine nach diesem Zeitpunkt erfolgte Abschiebung (§ 66 Abs. 1, 4, § 62 AufenthG) sind nicht mehr anwendbar (§ 11 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU).

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).