Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 27. November 2015

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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Bei anstehender EEG-Novelle Bioenergie stärken / regionale Steuerung und umfassende Dezentralität für das Gelingen der Energiewende unerlässlich / Anti-Doping-Gesetz Erfolg bayerischer Rechtspolitik und international vorbildlich“

Zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse (TOP 34) und zur Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung erneuerbarer Energien (TOP 19)

Bayern wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Thüringen auf der morgigen Sitzung des Bundesrates eine Initiative zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorstellen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Strom aus Biomasse steht – anders als Wind- und Sonnenstrom – rund um die Uhr zur Verfügung, er kann bedarfsgerecht und flexibel erzeugt und eingesetzt werden. Bioenergie kann dadurch Schwankungen der volatilen Energien ausgleichen und leistet so einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit. Für den Energiemix der Zukunft ist das von besonderer Bedeutung. Daher ist es wichtig, die Produktion von Bioenergie zu stabilisieren und als verlässliche, flexible Stromquelle weiter auszubauen. Derzeit geht die Entwicklung jedoch in die gegenläufige Richtung. Es droht sogar ein sukzessiver Rückbau der Stromerzeugung aus Bioenergie. Das kann sich weder Bayern noch Deutschland leisten. Die Staatsregierung fordert deshalb, bei der anstehenden EEG-Novelle die Bioenergie zu stärken.“

Huber wies darauf hin, dass knapp ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland aus Biomasse stammt. Mit den aktuell im EEG festgesetzten Vergütungssätzen ist ein weiterer Ausbau nicht möglich. Vielmehr könnten Anlagen ihren Betrieb sogar schon vor Ablauf der jetzigen Förderperiode bis 2020 einstellen. Da bei vielen Anlagen Nachrüstungen erforderlich sind, stehen die Betreiber bereits jetzt vor der Entscheidung, ob diese Investitionen rentabel sind.

Huber: „Die Anlagenbetreiber warten dringend auf ein Signal, dass der Betrieb von Bioenergieanlagen eine wirtschaftliche Perspektive hat. Die Bioenergie braucht ein geeignetes Marktmodell, um dem drohenden Rückbau entgegenzuwirken. Bayern setzt auf Ausschreibungen mit einem Marktdesign, das sowohl die Förderung von Neuanlagen als auch eine Anschlussförderung für Bestandsanlagen ermöglicht. Die Stromerzeugung aus Biomasse muss wettbewerblich gestaltet, erhalten und behutsam weiterentwickelt werden.“

[Red. Hinweis: Zu weiteren Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.]

Bayern setzt sich zudem dafür ein, eine regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorzusehen.

Huber: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss in ganz Deutschland stattfinden. Das geht nur über eine regionale Steuerung. Eine regionale Quote bietet allen Ländern die Chance, sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien einzubringen, ihr volles Potential zu erschließen und sowohl Nutzen als auch Lasten angemessen zu verteilen. Die regionale Quote wird vor allem dann besonders wirkungsvoll, wenn sie nicht auf eine Erzeugungsart beschränkt bleibt. Eine Gesamtquote für Wind, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft stärkt zum einen den Wettbewerb. Zum anderen ermöglicht sie, Schwankungen zwischen einzelnen Erzeugungsarten aufgrund regional unterschiedlicher Voraussetzungen flexibel auszugleichen. Eine umfassende Dezentralität ist für das Gelingen der Energiewende unerlässlich. Die räumliche Nähe von Verbrauch und Erzeugung steigert die Wirtschaftlichkeit, stärkt die Akzeptanz der Energiewende vor Ort und führt zu einer netzentlastenden Wirkung.“

[Red. Hinweis: Zu weiteren Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.]

Zum Anti-Doping-Gesetz (TOP 33)

Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren für ein effektiveres Dopingstrafrecht ein und hat dazu seit 2006 mehrere Gesetzesvorschläge zur Dopingbekämpfung vorgelegt.

Die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Nach langem Ringen steht nun fest: Doping im Leistungssport wird strafrechtlich geahndet. Der konsequente Einsatz der Staatsregierung hat sich gelohnt. Das Gesetz übernimmt eine Vielzahl unserer langjährigen Forderungen wie etwa die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit zumindest für Spitzensportler und den Straftatbestand des Selbstdopings“, erklärte Huber.

Da der Sport selbst nicht wirkungsvoll Dopingverstöße unterbinden konnte, war der Gesetzgeber gefragt. Doping widerspricht den ethischen Grundprinzipien der Fairness im Sport, gefährdet die Gesundheit der Athleten und schädigt den Ruf des Spitzensports.

Mit den neuen Vorschriften werden wir international Vorbild sein und besser und effektiver beim Kampf gegen Doping“, so Huber.

Bayerns Bundesratsminister verwies allerdings auch darauf, dass die Staatsregierung noch effektivere Vorschriften angestrebt hatte. So fehle im Gesetz eine dopingspezifische Kronzeugenregelung. Ebenfalls kritisch sehe die Staatsregierung die Vorschrift zur sogenannten tätigen Reue.

Insgesamt ist uns mit dem Gesetz aber ein Durchbruch gelungen. Das Anti-Doping-Gesetz wird erhebliche Signalwirkung entfalten“, so Bayerns Bundesratsminister.

[Red. Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext dieses Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 26.11.2015

Redaktioneller Hinweis

Im Unterschied zum im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz sah der bayerische Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports (sog. Sportschutzgesetz) neben der Dopingstrafbarkeit auch eine Strafbarkeit von Spielmanipulationen vor (Vorstellung dieses Gesetzentwurfs: hier; Gang und Stand des Verfahrens: hier).