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StMGP: Ab Dezember Ausbau der Förderung von Facharzt-Niederlassungen

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Bayerns Gesundheitsministerin Huml: Programm zum Erhalt einer wohnortnahen medizinischen Versorgung auf dem Land sehr erfolgreich

Ab dem 1. Dezember wird das Programm von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml zum Erhalt einer wohnortnahen medizinischen Versorgung auf dem Land ausgeweitet. Dann können alle Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung mit einer Niederlassungsförderung unterstützt werden. Auf diese neue Regelung verwies die Ministerin am Sonntag.

Huml betonte: „Bislang haben wir bereits die Niederlassung von Hausärzten und familiennahen Fachärzten wie Kinder- und Frauenärzten auf dem Land gefördert. Dort wird aber auch bei anderen Fachärzten die Nachbesetzung von Praxen zunehmend schwieriger. Deshalb unterstützen wir künftig zum Beispiel auch Augenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte und Orthopäden.“

Huml fügte hinzu: „Unser Programm ist sehr erfolgreich. Wir fördern mittlerweile schon 191 Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern. Voraussichtlich kann zum Anfang des nächsten Jahres der 200. Bescheid verschickt werden.“

Für die Sicherstellung der Vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat ist grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig. Um gerade in ländlichen Regionen ausreichend Praxisnachfolger zu gewinnen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium zusätzlich ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land aufgelegt. Dafür standen in den vergangenen drei Jahren insgesamt 15,5 Millionen Euro zur Verfügung, im Doppelhaushalt 2015/2016 sind es 11,7 Millionen Euro.

Konkret unterstützt das Gesundheitsministerium die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Zu dem Programm gehören auch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende und die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte.

Die Ministerin erläuterte: „Derzeit sind zwar alle Landesteile im Freistaat grundsätzlich sehr gut mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten versorgt. Es gibt aber ein Verteilungsproblem zwischen Stadt und Land sowie innerhalb einzelner, insgesamt gut versorgter Regionen. Das heißt: Es gibt Ärzte und Psychotherapeuten nicht überall dort, wo sie gebraucht werden. Deshalb handeln wir!“

StMGP, Pressemitteilung v. 28.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Die Pressemitteilung bezieht sich auf die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, Bek. des StMUG v. 09.11.2015 (Az. 31d-G8060-2013/81-72), AllMBl 11/2015 v. 30.11.2015, S. 529.