Gesetzgebung

StMI: Innenminister Joachim Herrmann bei Notfallmedizinischen Tagen Erlangen

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Telefonische Anleitung zur Reanimation über die 112 – Änderungen im Rettungsdienstgesetz

Innenminister Joachim Herrmann hat bei den 20. Notfallmedizinischen Tagen in Erlangen die Bedeutung der sogenannten Telefonreanimation unterstrichen:

Im Notfall bekommen Anrufer über den Notruf 112 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederzubeleben. Damit können auch Laien, die zufällig vor Ort sind, schnelle Hilfe leisten. Niemand muss Angst haben, etwas falsch zu machen.“

Das Bayerische Innenministerium hat dazu gemeinsam mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst, den Integrierten Leitstellen und dem Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Ludwig-Maximilians-Universität München einheitliche Leitlinien für die Leitstellen erarbeitet.

Herrmann: „Inzwischen wurde unser Konzept in allen 26 Integrierten Leitstellen in Bayern eingeführt. Damit nehmen wir eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.“

Außerdem kündigte Herrmann wichtige Änderungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz an. So sollen die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst heilkundliche Maßnahmen bei einfachen Standardbehandlungen künftig an Notfallsanitäter delegieren können.

Die bestens ausgebildeten Notfallsanitäter erhalten damit eine ihrer Ausbildung entsprechende Verantwortung. Wir machen das Berufsbild der Notfallsanitäter auf diese Weise attraktiv. Gleichzeitig erhoffen wir uns eine Entlastung der Notärzte bei unkritischen Standardsituationen“, erklärte der Innenminister.

Mit Blick auf die geplante Neustrukturierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erhofft sich Herrmann eine Optimierung des medizinischen Qualitätsmanagements im bayerischen Rettungsdienst. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Landtag beraten.

Abschließend dankte Herrmann allen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Rettungsdienstes für ihren unermüdlichen Einsatz:

Das beste System nützt nichts, wenn dahinter keine Menschen stehen, die es mit Leben füllen. Vielen Dank für Ihr segensreiches Wirken zum Wohle Ihrer Mitmenschen!“

StMI, Pressemitteilung v. 28.11.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des BayRDG vgl. hier. Zum aktuellen Stand bzw. Gang hinsichtlich der angesprochenen Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).