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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMWi: Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen

30. November 2015 by Klaus Kohnen

Vor dem Hintergrund aktueller Vorkommnisse, u. a. in Flüchtlingsunterkünften, haben das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesländer unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums und einiger Großstädte Vorschläge für strengere Anforderungen und mehr Kontrollen im Bewachungsgewerbe erarbeitet. Die in einem Eckpunktepapier zusammengefassten Vorschläge sollen insbesondere zu einer besseren Kontrolle der Zuverlässigkeit und erhöhter Fachkenntnis des Bewachungspersonals führen.

Das Eckpunktepapier umfasst insbesondere folgende Vorschläge:

  • Verschärfte und regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung: Wie bisher ist zur Ausübung des Bewachungsgewerbes eine Erlaubnis gemäß § 34 a der Gewerbeordnung erforderlich. Die Voraussetzungen für diese Erlaubniserteilung werden verschärft. Schon bisher dürfen der Gewerbetreibende und das eingesetzte Personal u. a. keine einschlägigen Vorstrafen und Eintragungen im Gewerbezentralregister oder im Bundeszentralregister aufweisen. Neu eingeführt wird eine zusätzliche obligatorische polizeiliche Abfrage über die Gewerbetreibenden und ihr Personal. Daneben kann in Einzelfällen eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden erfolgen. Die Zuverlässigkeit soll künftig alle 3 Jahre überprüft werden. Im Rahmen der Überprüfung muss die Gewerbebehörde ein erweitertes Führungszeugnis einholen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen die Gewerbeämter zudem stärker über Verfahren gegen Bewacher informieren.
  • Erweiterte Sachkundeprüfung: Bisher muss der Bewachungsunternehmer (Gewerbetreibende) nur über einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) verfügen. Künftig muss er eine Sachkundeprüfung ablegen. Auch das mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftige Personal muss nun für mehr Tätigkeiten diese Prüfung absolvieren (Erweiterung des Katalogs). Bei Personen, die in leitender Funktion bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden, soll stets die Sachkunde durch Prüfung nachgewiesen werden. Die Sachkundeprüfung besteht aus Theorie und Praxiselementen. Insbesondere die praxisbezogenen Elemente sollen ausgebaut werden.
  • Bundesweit einheitlicher Vollzug: Für den Vollzug des Bewachungsrechts und die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind die Länder zuständig. Künftig soll der Vollzug in allen Ländern einheitlich ausgestaltet werden, damit Bewacher, die erfolglos versucht haben, eine Erlaubnis zu erhalten, nicht auf andere Kommunen ausweichen können. Zur Verbesserung der Kontrollen könnte ein behördlicher Bewacherausweis eingeführt sowie langfristig ein bundesweites Bewacherregister aufgebaut werden. Wie die Einhaltung dieser Qualitätsstandards besser sichergestellt werden kann, wird gemeinsam mit den Ländern erörtert. Denn klar ist auch, dass die Umsetzung der Vorschläge einen erheblichen zusätzlichen Vollzugsaufwand bei allen beteiligten Verwaltungen bedeutet.

Die Verschärfungen des Bewachungsrechts können einen wichtigen Beitrag leisten, um Vorfälle insbesondere in Flüchtlingsunterkünften zu vermeiden. Klar ist zugleich aber auch, dass der Einsatz von Bewachern nicht alle Konflikte lösen kann, die sich aus der besonderen Situation in Flüchtlingsunterkünften ergeben. Die Vorschläge zur Verschärfung des Bewachungsgewerbes müssen im Weiteren durch Änderungen der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu entsprechende Gesetzesvorschläge erarbeiten.

Das Eckpunktepapier finden Sie hier (PDF: 47 KB).

BMWi, Pressemitteilung v. 30.11.2015

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