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Landtag: Ausschuss Öffentlicher Dienst – Freistaat als Arbeitgeber erfüllt Pflichtquote bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

1. Dezember 2015 by Klaus Kohnen

Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung hat der Freistaat Bayern als Arbeitgeber eine wichtige Vorbildfunktion, die er auch erfüllt: 2014 waren 5,72 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen gemäß Sozialgesetzbuch besetzt. Damit liegt der Freistaat Bayern erneut über der 5-Prozent-Pflichtquote.

Das bislang hohe Niveau konnte gehalten werden“, stellte Abteilungsleiter Dr. Alexander Voitl vom Finanzministerium fest, der die aktuelle Entwicklung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Beisein von Irmgard Badura, Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, vorstellte.

Seit 1977 berichtet die Staatsregierung auf Ersuchen des Bayerischen Landtags jährlich über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat. Hier ist seit 1997 eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten, die 2011 mit einer Beschäftigungsquote von 5,78 ihren vorläufig höchsten Stand erreicht hat und seit drei Jahren stagniert bzw. leicht abfällt. Eine Ursache dafür sah Voitl in der derzeit relativ hohen Zahl von Pensionierungen, bei der ältere Jahrgangsgruppen – diese sind statistisch öfter von Krankheiten und Behinderungen betroffen – verstärkt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden.

Wie schon in den Vorjahren gibt es, was die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen anbelangt, weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den einzelnen Ressorts: Während das Sozialministerium und die Staatskanzlei in ihren Geschäftsbereichen Beschäftigungsquoten von 14,25 Prozent bzw. 12,41 Prozent vorweisen können, bildet das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit einer Quote von 4,20 Prozent weiterhin das Schlusslicht in Sachen Inklusion.

Licht und Schatten gibt es auch, was die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen anbelangt. Das Gesamtvolumen dafür liegt seit Jahren konstant bei rund 1 Million Euro und betrifft etwa EDV-Dienstleistungen, Reinigungsarbeiten, Wäschereidienste, Aktenvernichtung oder Archivierungsdienste. Der größte Teil davon – mehr als 30 Prozent – entfiel auf Aufträge, die das Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erteilt hat. Demgegenüber hat der Oberste Rechnungshof (ORH), wie bereits im Vorjahr, erneut keinerlei Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Die 0 Euro beim Obersten Rechnungshof müssten schon hinterfragt werden, merkte Behindertenbeauftragte Irmgard Badura an und blickte dabei auch kritisch auf die Beschäftigungsquote des ORH, die sich im unteren Mittelfeld bewegt.

Behindertenbeauftragte Irmgard Badura schlägt „selbst auferlegte Quote“ vor

Grundsätzlich würdigte die Behindertenbeauftragte aber die beruflichen Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung beim Freistaat, die Schritt für Schritt verbessert würden. Die Bemühungen und Bestrebungen seien klar zu erkennen, würden aber auch an Grenzen stoßen, diagnostizierte sie. Mit Blick darauf regte Irmgard Badura „eine selbst auferlegte Quote“ bei der Beschäftigung behinderter Menschen an und zitierte als Vorbild die Landeshauptstadt München, die sich bei der Ausbildung von Nachwuchskräften freiwillig eine Quote von 6 Prozent verpasst hat:

Was der Landeshauptstadt München gelingt, kann in vergleichbaren Einsatzbereichen sicher auch dem Freistaat gelingen“, zeigte sich Badura überzeugt.

Derzeit liegt beim Freistaat der Anteil schwerbehinderter Menschen an den Auszubildenden und Anwärtern durchschnittlich bei 2,25 Prozent.

In der anschließenden Diskussion begrüßte Thomas Huber (CSU) ausdrücklich die von Irmgard Badura ins Gespräch gebrachte, selbst auferlegte Quote. Er sah darin eine Möglichkeit, „Barrieren in den Köpfen weiter abzubauen“. Auch Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner appellierte, weiterhin sensibel bei diesem Thema zu bleiben, sonst drohe Stagnation. Außerdem könne Gutes immer noch gesteigert werden.

Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) regte vertiefte Berichte aus den Spitzen-Ministerien einerseits, und den Schlusslicht-Ministerien andererseits an, um eventuell strukturellen Ursachen für das unterschiedliche Abschneiden der verschiedenen Ressorts auf die Spur zu kommen. Diesem Vorschlag schloss sich auch Günther Felbinger an: Wenn das Finanzministerium erfolgreich sei bei der Vergabe von Aufträgen an Werkstätten, wieso sollte dies nicht auch in anderen Ministerien funktionieren, fragte der Politiker der FREIEN WÄHLER. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seien bei der Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen eben nicht der einzige Maßstab, gab auch Tarif Tasdelen (SPD) zu bedenken.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 01.12.2015 (von Katja Helmö)

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Filed Under: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr Tagged With: Inklusion

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