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StMJ: Bayerns Justizminister begrüßt zügigen Fortschritt beim Aufbau des Einheitlichen Patentgerichts

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Bausback: „Patentgerichtsstandort München wird weiter gestärkt!“

Die internationale Arbeitsgruppe IT des Vorbereitenden Ausschusses des Einheitlichen Patentgerichts präsentiert heute im Münchner Justizpalast das IT-System, das für das elektronische Verfahren bei dem neuen Gericht vorgesehen ist. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Die Gründung des Einheitlichen Patentgerichts mit seinen vielen Standorten in Europa ist eine äußerst komplexe und vielschichtige Aufgabe. Die Präsentation zeigt: Der Aufbau der europäischen Patentgerichtsbarkeit befindet sich auf einem guten Weg!“

München sei bereits heute eine zentrale Adresse im europäischen Patentrecht, so der Minister weiter. Unter anderen haben hier das Europäische Patentamt, das Bundespatentgericht und das Deutsche Patent- und Markenamtes ihren Sitz.

Bausback: „Künftig wird der Münchner Standort noch weiter gestärkt. Eine Lokalkammer sowie eine Nebenstelle der Zentralkammer werden in München ihren Sitz haben. Die patentstarken bayerischen Unternehmen haben daher auch in Zukunft die Möglichkeit, auf kurzen Wegen ihre Patentrechte durchzusetzen!“

Das Einheitliche Patentgericht soll nach dem Europäischen Patentgerichtsübereinkommen von elektronischen Verfahren bestmöglich Gebrauch machen.

Bausback: „Gerade wegen der vielen Standorte des künftigen Einheitlichen Patentgerichts ist es sehr wichtig, dass elektronische Verfahren bestmöglich zur Anwendung kommen. Ich freue mich daher sehr, dass heute das künftige IT-System interessierten Patentrechtsspezialisten aus der Justiz und der Anwaltschaft vorgestellt werden kann. Dabei ist es selbstverständlich, dass das System in Abstimmung mit den Teilnehmern an die Bedürfnisse der künftigen Nutzer weiter angepasst werden wird.“

Hintergrund

Im Jahr 2013 haben 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Europäische Patentgerichtsübereinkommen unterzeichnet. Es sieht die Schaffung eines neuen Europäischen Patentgerichts vor. Die erste Instanz dieses Gerichts besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit Nebenstellen in München und London sowie in den Mitgliedstaaten zu errichtenden Lokal- bzw. Regionalkammern. Die vier deutschen Lokalkammern werden ihren Sitz in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München haben. Das bayerische Staatsministerium der Justiz ist – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium – für die Errichtung der Lokalkammer in München zuständig.

Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen muss von einer Reihe der teilnehmenden Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, noch ratifiziert werden. Sein Inkrafttreten setzt die Ratifikation durch 13 Mitgliedstaaten voraus, darunter die patentaktivsten Staaten Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Dieser Vorgang und die weiteren Vorbereitungen zur Einrichtung des Gerichts werden voraussichtlich Anfang 2017 abgeschlossen sein.

StMJ, Pressemitteilung v. 02.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Patentgerichtsbarkeit“ vgl. hier.