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BayVGH: Abschiebung nach Bulgarien wegen Unzulässigkeit des Asylantrags

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Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH 13a B 15.50173 – Urteil vom 03.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

  1. Im Fall des Übergangs der Zuständigkeit nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO besteht für den Asylbewerber ein Klagerecht gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamts nach § 27a AsylG.

Redaktioneller Hinweis: Leitsätze werden so übernommen, wie sie zum Redaktionsschluss in der Datenbank Bayern.Recht ausgewiesen wurden (ggfls. auch mit Unstimmigkeiten, z.B. in der Nummerierung der Leitsätze).