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BMFSFJ: Beratung im Bundestag über Gesetzentwurf des BMFSFJ – „E-Zigaretten und E-Shishas sind weder cool noch harmlos“

4. Dezember 2015 by Klaus Kohnen

Der Bundestag hat heute (Freitag) in erster Lesung über den von Bundesjugendministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beraten.

Dieses Gesetz sei ein wichtiger Baustein zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen, betonte Manuela Schwesig:

Wir wissen, dass nicht nur nikotinhaltige, sondern auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas der Gesundheit schaden. Das Verbot für Kinder und Jugendliche ist auch deshalb zwingend notwendig, weil hier die Einstiegsschwelle niedriger ist: Der Reiz auf normale Zigaretten umzusteigen steigt.“

Der Gesetzentwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus und schließt somit eine Regelungslücke. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel greifen.

E-Zigaretten und E-Shishas gelten bei vielen Kindern und Jugendlichen als cool und angesagt. Dies belegen die Zahlen einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Demnach hat bereits jeder Fünfte in der Altersgruppe der 12-17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jeder Siebte eine E-Zigarette. 11 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Auch wenn diese Produkte nach Schokolade oder Früchten schmecken und weniger schädlich sind als das Tabakrauchen: Sie sind weder cool noch harmlos“, so Manuela Schwesig.

Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv.

Doch E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht harmlos. Die gesundheitlichen Risiken von Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen sind seit längerem bekannt. Jetzt belegen Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums gesundheitliche Risiken auch durch den Konsum von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

BMFSFJ, Pressemitteilung v. 04.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Gang und Stand des Gesetgebungsverfahrens vgl. hier bzw. hier (DIP des Bundestages).

Zu weiteren Meldungen (insbesondere aus dem Freistaat Bayern) im Kontext „elektronische Nikotinprodukte“ vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen Schlagwörter: Elektronische Nikotinprodukte, Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas

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