Gesetzgebung

EU-Kommission: Neue Strategie soll globale Führungsposition der EU-Luftfahrt sichern (betr. auch Flugsicherheitsverordnung)

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Mit einer neuen Luftfahrtstrategie will die EU-Kommission dafür sorgen, dass der europäische Luftverkehr seine globale Führungsposition festigt. Ziel ist ein fairer Wettbewerb im Luftverkehr – nicht nur innerhalb Europas, sondern weltweit. Der zersplitterte europäische Luftraum soll überwunden werden. Das spart Kosten und Emissionen. Neue Luftverkehrsabkommen mit wichtigen Ländern und Regionen werden auch mehr Flugverbindungen und bessere Preise für die Fluggäste bringen.

Die hohen Standards bei Sicherheit, Umweltschutz, bei sozialpolitischen Aspekten und Fluggastrechten werden bewahrt. Innovation und Digitalisierung in der Luftfahrt werden vorangetrieben. Die EU-Kommission schlägt zudem einen neuen Rechtsrahmen vor, der helfen soll, das volle Potential von Drohnen auszuschöpfen.

Mit dieser neuen Luftfahrtstrategie schaffen wir einen Rahmen, mit dem die europäische Luftfahrt ihre weltweite Führungsposition sichern kann. Sie unterstreicht zudem das wegweisende Engagement der EU für einen nachhaltigen Luftverkehr – ein höchst aktuelles Thema, jetzt da die Welt ihre Augen auf die Klimakonferenz COP21 in Paris richtet“, sagte der Vizepräsident für die Energieunion Maroš Šefčovič.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc fügte hinzu:

Der europäische Luftverkehr steht vor einer Reihe von Herausforderungen: Deshalb enthält die heute vorgestellte Strategie einen umfassenden, ehrgeizigen Aktionsplan, mit dem der Sektor seine Vorreiterrolle behaupten kann. Sie wird dafür sorgen, dass die europäischen Unternehmen dank neuer Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten wettbewerbsfähig bleiben, und es ihnen ermöglichen, auf nachhaltige Weise zu wachsen. Auch die europäischen Bürgerinnen und Bürger werden profitieren – von einem größeren Angebot, niedrigeren Preisen und dem höchstmöglichen Niveau bei Flugsicherheit und Gefahrenabwehr.“

Die neue Luftfahrtstrategie für Europa umfasst:

  • eine Mitteilung der Kommission, in der die Herausforderungen und Möglichkeiten dargelegt werden, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsektors der EU in den kommenden Jahren verbessert werden kann;
  • den Vorschlag für eine Überarbeitung der Flugsicherheitsverordnung um das Flugsicherheitssystem der EU für künftige Herausforderungen zu rüsten; dazu gehört unter anderem ein Rechtsrahmen für den sicheren Einsatz von Drohnen;
  • einen vorläufigen Aktionsplan für die kommenden Jahre;
  • ein Paket mit Anträgen, um Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene mit Drittstaaten aufzunehmen.

Fairer Wettbewerb auch außerhalb Europas

Die Wettbewerbsregeln der EU gelten für alle Fluggesellschaften, die in der EU Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder in Drittstaaten ansässig sind. Allerdings verfügen nicht alle Drittländer über entsprechende wettbewerbs- und beihilferechtliche Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung und gleicher Wettbewerbsbedingungen gewährleisten können, da es im Luftfahrtsektor keinen internationalen Rechtsrahmen für den Wettbewerb gibt.

Die Schaffung eines einheitlichen EU-Luftverkehrsmarkts hat sich durch deutlich bessere Luftverkehrsanbindungen und niedrigere Preise positiv für die Verbraucher und die Wirtschaft insgesamt ausgewirkt. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Erkenntnis gewonnen, dass einer erfolgreichen Liberalisierung gemeinsame Regeln, auch für den Wettbewerb, zugrunde liegen müssen. Die Kommission unterstützt daher das Ziel, einen fairen Wettbewerb im Luftfahrtsektor zu gewährleisten, und setzt sich unter anderem dafür ein:

  • solide Grundsätze für wettbewerbsrechtliche Verfahren in die bilateralen Luftverkehrsabkommen aufzunehmen,
  • umfassende Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene zu schließen, die faire und transparente Marktbedingungen gewährleisten;
  • die Standardklausel über fairen Wettbewerb zu überarbeiten, damit sie in Verhandlungen mit Drittländern problemlos verwendet werden kann;
  • neue Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Praktiken von Drittländern und Drittlandbetreibern zu prüfen.

Die nächsten Schritte

Im Dezember 2015 wird die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU die Luftfahrtstrategie vorlegen.

Der Luftverkehrsgipfel, der am 20. und 21. Januar 2016 unter niederländischem Vorsitz stattfinden wird, bietet eine gute Gelegenheit, sich einen Überblick über die ersten Reaktionen der Interessenträger zu verschaffen.

Auf der Grundlage dieser Erörterungen wird die Kommission prüfen, wie die Strategie im Laufe des derzeitigen Mandats umgesetzt werden sollte. Einige Maßnahmen – wie die Evaluierung der bestehenden Rechtsvorschriften – können unverzüglich in Angriff genommen werden. Andere erfolgen in Form von Kommissionsvorschlägen und unterliegen damit den normalen Konsultations- und Entscheidungsverfahren.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 07.12.2015