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StMAS: Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen

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Sozialministerin Müller: „Deutschlandweit seit Januar bereits eine Million Asylbewerber registriert – Zugang sprengt alle Prognosen!“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller erneuerte angesichts von einer Million in den Erstaufnahmeeinrichtungen registrierter Asylbewerber in diesem Jahr ihre Forderung nach der Einführung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland.

Müller: „Von Januar bis heute sind eine Million Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer im sogenannten EASY-System registriert und anschließend untergebracht worden. Allein im November waren es über 200.000 neu registrierte Asylbewerber. Wir brauchen nun dringender denn je eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen, denn Deutschland kann diese Zugänge dauerhaft nicht länger schultern.“

Das EASY-System ist eine IT-Anwendung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Die Asylbegehrenden werden damit auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Dies erfolgt unter Anwendung des sogenannten ‚Königsteiner Schlüssels‘.

Eine Million EASY-Registrierungen bedeuten für Bayern rund 153.000 Asylbewerber. 153.000 Asylbewerber, die wir in unseren bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen aufnehmen, medizinisch untersuchen, versorgen und unterbringen müssen. Das sind mehr Menschen, als beispielsweise in Heidelberg leben“, so die Ministerin weiter.

Neben der Ausweitung der Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften steht für Bayern auch weiterhin die Beschleunigung der Asylverfahren im Mittelpunkt der kurzfristigen Bemühungen. Dies gilt insbesondere für Asylbewerber, die kaum eine Bleibeperspektive haben. Dazu gehören auch die Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten. Bayern hat bereits im September die beiden Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (AREs) in Bamberg und Manching in Betrieb genommen, deren Kapazitäten seit dem sukzessive ausgebaut werden. So ist es zunehmend möglich, auch vor Inbetriebnahme der AREs eingereiste Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten in die AREs zu verlegen.

Da dort alle Behörden auf einem Gelände Hand in Hand arbeiten, sichert dies einen schnellen Abschluss der Asylverfahren. Das ist auch im Interesse der Asylbewerber“, so Müller.

Eine Beschleunigung der Asylverfahren sei aber nicht erreichbar ohne eine weitere deutliche Steigerung der Effizienz des BAMF, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 08.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl und Migration“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.