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StMUV: Kabinett begrüßt Sonderermittler bei Bayern-Ei

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Das Kabinett begrüßt die Entscheidung der Bayerischen Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf, im Zuge der Ermittlungen rund um den Fall Bayern-Ei einen externen Sonderermittler einzusetzen. Damit sollen auch die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich überprüft werden. Der Sonderermittler soll in den nächsten Tagen berufen werden und dann umgehend seine Arbeit aufnehmen. Die Ergebnisse werden anschließend schnellstmöglich der Öffentlichkeit präsentiert. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu nach der Kabinettssitzung:

Die Sicherheit unserer Lebensmittel steht für mich an erster Stelle. In der Aufarbeitung des Falles Bayern-Ei gehen wir konsequent voran. Wir werden mit einem externen Sonderermittler die Strukturen überprüfen und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Wir erwarten Ergebnisse.“

Gleichzeitig wird die Ministerin die für die Lebensmittelkontrollen vor Ort zuständigen Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister Anfang des neuen Jahres zu einer Besprechung und Unterrichtung ins Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einladen.

In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz haben die Behörden im August 2015 dem Betrieb Bayern-Ei untersagt, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Sperrung des Betriebes hat mittlerweile auch einer rechtlichen Prüfung des Verwaltungsgerichts Regensburg standgehalten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus. Als weitere Konsequenz hat das Staatsministerium bereits ein Drei-Säulen-Programm entwickelt, um die Sicherheit von Lebensmitteln weiter zu verbessern. Kernpunkte dieses Programms sind eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit Lebensmitteln, intensivere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, der rechtlich schnellstmögliche Ausstieg aus der Käfighaltung und Kooperationen mit Verbänden.

StMUV, Pressemitteilung v. 08.12.2015