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BVerwG: Rechtmäßigkeit der Kfz-Stilllegungsanordnung nach Eingang einer Erlöschensanzeige

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Sachgebiet: Verkehrsrecht / BVerwG 3 C 3.15 – Urteil vom 10.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Die Rechtmäßigkeit der Stilllegung eines Kraftfahrzeugs, die die Zulassungsbehörde gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach dem Eingang einer Erlöschensanzeige des maßgeblichen Haftpflichtversicherers angeordnet hat, hängt abgesehen von Fällen eines offensichtlichen Mangels dieser Anzeige nicht davon ab, ob in Wahrheit eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug durchgehend bestanden hat.
  1. Der Fahrzeughalter ist gebührenrechtlicher Veranlasser der Stilllegungsanordnung und damit Schuldner der dafür entstandenen Verwaltungskosten, wenn ihm die Erlöschensanzeige des Versicherers zuzurechnen ist.
  1. Eine Pflicht der Zulassungsbehörde zu weiterer Sachaufklärung besteht auch im Falle eines zeitlich dicht aufeinander folgenden Eingangs mehrerer Versicherungsbestätigungen für denselben Zeitraum nur dann, wenn die zulassungsrechtlich maßgebliche, nämlich die bei der Zulassungsbehörde zuletzt eingegangene Versicherungsbestätigung, offensichtliche Mängel aufweist.