Gesetzgebung

EU-Kommission: Deutschland muss Führerschein-Praxis beim EuGH verantworten

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Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission heute (Donnerstag) Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht.

Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Deutschland, Finnland und Polen stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt. In einigen Fällen haben Österreich und Deutschland den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine auch nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt.

Polen hat die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich nacheinander in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt. Die Kommission hat Finnland verklagt, weil das Land außerdem nicht – wie in der EU-Gesetzgebung geregelt – an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen ist.

Die Europäische Kommission hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland und Polen) mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach heutigem Stand sind sie ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie über den Führerschein (2006/126/EG) noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union.

Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 10.12.2015