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StMFLH: Weihnachtsfriede – Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen / Finanzministerium unterstützt Beamten-Witwen

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Die Finanzämter in Bayern wahren ihre gute Tradition. Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt.

Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, betonte Dr. Markus Söder, Finanzminister, am Donnerstag (10.12.).

Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 21. Dezember 2015 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden jedoch auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt.

Erneut unterstützt Finanzminister Söder auch in diesem Jahr wieder 20 besonders unterstützungsbedürftige Angehörige ehemaliger bayerischer Beamter mit insgesamt 2.000 Euro. Die in unterschiedlichen Regionen des Freistaats lebenden Witwen erhalten eine Weihnachtsspende von je 100 Euro. Die unterstützungsbedürftigen Personen leben beispielweise in München, Lohr oder Naila. In diesem Jahr liegt dabei der Schwerpunkt der Empfänger der Weihnachtsspende in Franken nach Schwaben (2014) und Ostbayern (2013). Seit mehr als 40 Jahren gibt es diese besondere Weihnachtstradition.

StMFLH, Pressemitteilung v. 10.12.2015