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StMAS: Bayern verfügt über sieben voll funktionsfähige Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber

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Bayerns Sozialministerin Emilia Müller besuchte heute gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs, dem Regierungspräsidenten der Oberpfalz Axel Bartelt und dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Dr. Michael Griesbeck die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Regensburg. Dort nahm eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Betrieb auf.

Müller: „Die Kapazitäten in der Erstaufnahme hat Bayern kontinuierlich ausgebaut. Mit Regensburg haben wir nun eine weitere reguläre Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern.“

Ebenfalls im Dezember hat eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ihre Arbeit in Bayreuth aufgenommen und demnächst wird es auch eine solche in Augsburg geben.

Die Ministerin weiter: „Damit verfügen wir dann in Bayern in allen sieben Regierungsbezirken über voll funktionsfähige Erstaufnahmeeinrichtungen. Dort stehen derzeit rund 18.000 reguläre Erstaufnahmeplätze zur Verfügung. Bis Jahresende 2015 werden weitere 7.000 Plätze geschaffen und bis Ende März 2016 sind bereits zusätzliche 11.000 Plätze konkret geplant.“

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, den Aufenthalt der Asylbewerber in der Erstaufnahme deutlich auf bis zu sechs Monate zu verlängern.

Davon werden wir Gebrauch machen. Unser Ziel ist es, dass die Asylbewerber während ihres Aufenthalts in der Erstaufnahme zumindest einen Asylantrag gestellt haben. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive sollen gar bis zum Abschluss des Verfahrens dort bleiben und künftig gar nicht mehr in die Anschlussunterbringung verteilt werden. Das machen wir jetzt schon in unseren Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg für Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten“, so die Ministerin abschließend.

Mit dem Ausbau der Erstaufnahmekapazitäten wird auch das Ziel, die in Nutzung befindlichen Plätze des bayernweiten Notfallplanes sukzessive durch reguläre Kapazitäten abzulösen, weiter verfolgt. Auf den Notfallplan muss aber auch zukünftig zurückgegriffen werden, um unerwartet hohe Zugangszahlen abfangen zu können.

StMAS, Pressemitteilung v. 11.12.2015