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BMUB: Klimaschützer schreiben Geschichte – Erstes globales Klimaschutzabkommen beschlossen

12. Dezember 2015 by Klaus Kohnen

Die Weltklimakonferenz in Paris hat sich auf das erste Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir haben heute alle zusammen Geschichte geschrieben. Milliarden Menschen haben lange darauf gewartet, dass die Weltgemeinschaft handelt. Heute kann ich sagen: Jetzt geht es endlich los. Zum ersten Mal machen sich alle Länder dieser Welt gemeinsam auf den Weg, den Planeten zu retten. Wir haben lange gekämpft und heute ein starkes Abkommen erreicht. Das ist ein historischer Wendepunkt.“

Zum ersten Mal wird die 2-Grad-Obergrenze in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert. Darüber hinaus sollen sich die Staaten anstrengen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das Abkommen verbindet die Obergrenze mit einer konkreten Handlungsanweisung: globale Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. Bis dahin muss die Belastung der Atmosphäre auf Null sinken.

Das bedeutet den Abschied von fossilen Energien, also Dekarbonisierung. Das Abkommen geht aber darüber hinaus, weil es alle Treibhausgase betrifft“, sagte Hendricks.

Das Abkommen zeigt einen konkreten Weg auf, wie das Ziel erreicht werden soll. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen.

Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen – zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge.

Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.

Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie sich eine neue Koalition der Ambitionierten gebildet hat, mit armen und reichen, großen und kleinen Staaten. Darauf werden wir aufbauen in unserem Streben nach ehrgeizigem Klimaschutz und weltweiter Solidarität“, sagte Hendricks.

Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.

BMUB, Pressemitteilung v. 12.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen (aus dem Freistaat) zum Thema „Klimaschutzabkommen“ vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung Schlagwörter: Klimaschutzabkommen, Sonstiges (Recht)

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