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StMFLH: Schnelles Internet in Aichen und Ziemetshausen

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Breitbandnetz freigeschaltet // Schnelles Internet für rund 880 Haushalte // Freistaat fördert mit insgesamt 587.864 Euro

Breitband ist Zukunft – die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen hat dies erkannt und schnell gehandelt. Ab sofort surfen rund 880 weitere Haushalte im Landkreis Günzburg mit High-Speed“, freute sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Montag (14.12.) bei der Freischaltung des Breitbandnetzes in Aichen.

Söder schaltete gemeinsam mit dem 1. Bürgermeister der Marktgemeinde Ziemetshausen, Anton Birle, und dem 1. Bürgermeister der Gemeinde Aichen, Alois Kling, das Breitbandnetz frei. Der Freistaat fördert den Ausbau mit 587.864 Euro.

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen profitieren vom neuen, deutlich verbesserten und 1,5 Milliarden Euro schweren Breitband-Förderprogramm des Freistaats.

Unsere massiven Vereinfachungen des Programms, die bessere Beratung und die Erhöhung der Fördersummen zeigen deutlich Wirkung. Die Gemeinden im Freistaat profitieren von einem in Deutschland einmaligen Förderprogramm, um das uns alle anderen Bundesländer beneiden. Wir bringen das Internet in den ländlichen Raum“, so Söder.

Der Breitbandausbau läuft in Bayern auf Hochtouren. Heute befinden sich bereits 1.902 Kommunen (93 Prozent) im Förderverfahren. Es konnten bereits 711 Förderbescheide mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 255 Millionen Euro übergeben werden. Den Gemeinden im Regierungsbezirk Schwaben steht eine Gesamtfördersumme von 233 Millionen Euro zur Verfügung – hiervon wurden in 84 Förderbescheiden rund 26,8 Millionen Euro abgerufen. Von Ende 2013 bis Mitte 2015 ist die Zahl der Breitbandanschlüsse in Bayern mit einer Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s von gut 53 Prozent um 14 Prozentpunkte auf 67 Prozent gestiegen. Das bedeutet: 800.000 bayerische Haushalte mehr profitieren nun von schnellem Internet. Allein bei den bisher in Bayern im Ausbau befindlichen Projekten werden über 7.200 km Glasfaserleitungen neu verlegt.

StMFLH, Pressemitteilung v. 14.12.2015