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StMGP: Krankenhausreform bringt ab 2016 mehr Geld für Bayerns Kliniken – Gesundheitsministerin bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erwartet von der ab Januar 2016 geltenden Krankenhausreform finanzielle Verbesserungen für die Kliniken im Freistaat. Huml betonte am Montag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München:

Ab dem neuen Jahr erhalten die Kliniken mehr Geld für mehr Personal. Das Pflegeförderprogramm mit insgesamt 660 Millionen Euro wird in den kommenden drei Jahren den Krankenhäusern die Beschäftigung von mehr Personal dauerhaft ermöglichen. Zudem wird die Krankenhausfinanzierung im Bereich der Betriebskosten weiterentwickelt – unter anderem durch einen neuen Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Bayern hat sich in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und im Gesetzgebungsverfahren stets für die Interessen der Krankenhäuser eingesetzt. Die Handschrift Bayerns zeigt sich besonders bei den Verbesserungen, die gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht werden konnten.“

Huml dankte der Bayerischen Krankenhausgesellschaft für die gute Zusammenarbeit. Sie würdigte zugleich den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser für ihren Einsatz in der Flüchtlingskrise. Die Ministerin unterstrich:

Sie haben in Ihren Häusern tausende Erstaufnahme-Untersuchungen durchgeführt und unterstützen den Öffentlichen Gesundheitsdienst enorm. Dafür danke ich Ihnen herzlich!“

Die Ministerin fügte hinzu: „Dieses Engagement darf keinesfalls bestraft werden. Ich habe mich deshalb beim Bund frühzeitig und erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Behandlung von Asylbewerbern außerhalb des Budgets und damit ohne die sonst obligatorischen Rückzahlungen für ungeplante Mehrleistungen vergütet werden kann.“

Weitere Informationen:

Publikationen:

StMGP, Pressemitteilung v. 14.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung beim Thema „Krankenhausreform“, deren zentrales Gesetzesvorhaben – das „Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) – am 27.11.2015 vom Bundesrat gebilligt wurde, vgl. hier.