Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Landesplanungsgesetz – Vermeintliche Verfahrensbeschleunigung vernachlässigt kommunale Interessen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Bayerische Städtetag hat an der Änderung des Landesplanungsgesetzes (siehe unten stehenden Kasten) Kritik geübt.

Die Beschleunigung des Verfahrens geht zu Lasten der Qualität des Landesentwicklungsprogramms“, kritisiert Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags.

„Das Landesentwicklungsprogramm sollte eine wichtige Plattform für die Staatsregierung sein, mittel- und langfristige Entwicklungsziele für Bayern zu formulieren. Die Verkürzung des Beteiligungsverfahrens in Fällen, wo Ziele aufgegeben oder reduziert werden, schadet der Beteiligungsmöglichkeit der Kommunen.“

Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms geben den Städten und Kommunen wichtige Leitplanken, innerhalb derer sich die kommunale Planungshoheit entfalten kann. Es enthält wichtige Zielfestlegungen, etwa im Zentrale Orte System zur sinnvollen Verteilung knapper Mittel auf das ganze Land, in den Einzelhandelszielen zum Schutz der Innenstädte und der flächendeckenden Versorgung mit Supermärkten, Bäckern und Metzgern, oder im Anbindegebot zur Schaffung kompakter Siedlungsstrukturen und kurzer Wege.

Zu Veränderungen der Ziele der Landesentwicklung sollten auch künftig die Kommunen und deren Spitzenverbände angehört werden. Nicht jede Verschlankung des Landesentwicklungsprogramms führt zu einem Gewinn der Planungshoheit. Passiert dies überstürzt, leidet die Planungshoheit darunter“, stellt Buckenhofer klar.

„Fehlentwicklungen lassen sich nachträglich nur sehr schwer korrigieren. Deshalb ist die Reduzierung des Anhörungsverfahrens ein teurer Preis für eine Verfahrensbeschleunigung.“

Mit dem am 9. Dezember 2015 verabschiedeten Bayerischen Landesplanungsgesetz möchte das Heimatministerium eine erhebliche Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen erreichen. Insbesondere wurden engere Voraussetzungen für erneute Anhörungsverfahren geschaffen und somit der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Konkret soll eine erneute Anhörung insbesondere der Verbände zukünftig dann unterbleiben, wenn keine neuen Ziele in Raumordnungspläne Eingang finden oder bestehende Ziele nicht verstärkt werden.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 16.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des BayLplG ohne Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen. Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).