Gesetzgebung

StMAS: Führungszeugnis für Ehrenamtliche

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Sozialministerin Müller: „Weniger Bürokratie in der Kinder- und Jugendhilfe – bayerische Forderungen zur Einführung einer ‚Unbedenklichkeitsbescheinigung‘ endlich umsetzen!“

Die Bundesregierung hat heute einen Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen – Anlass für Bayerns Sozialministerin Emilia Müller, erneut eine Entbürokratisierung zugunsten von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe zu fordern:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einschlägig vorbestraften Personen hat oberste Priorität. Von Ehrenamtlichen ein umfassendes Führungszeugnis zu verlangen schießt aber über das Ziel hinaus. Deshalb fordern wir eine ‚Unbedenklichkeitsbescheinigung‘ für Menschen, die ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sein wollen.“

Das Thema beschäftigt die Landes- und Bundespolitik schon länger: Nach der derzeitigen Regelung müssen auch Personen, die ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sein wollen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses enthält allerdings nicht nur Vorstrafen, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unmittelbar von Bedeutung sind, sondern vielmehr Eintragungen wegen aller Arten von Straftaten. Die Bayerische Staatsregierung drängt daher schon lange auf ein praxisnahes, unbürokratisches Verfahren auf Bundesebene und hat eine Abfragemöglichkeit vorgeschlagen, bei der das Bundesamt für Justiz in Form einer sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausschließlich mitteilt, ob ein Tätigkeitsausschluss aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt. Erforderlich dafür wäre eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes durch den Bundesgesetzgeber.

Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht einen „Prüfungsbedarf“ hinsichtlich der Einführung einer sogenannten „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bzw. eines „Negativ-Attestes“ im Bundeszentralregistergesetz als spezifische Form eines „Führungszeugnisses“ festgestellt.

Diese Feststellung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Müller. „Jetzt müssen den Worten aber Taten folgen und die Änderungen im Bundeszentralregistergesetz vom Bund zügig vorgenommen werden. So können die Ehrenamtlichen vor Ort schnellstmöglich entlastet werden.“

StMAS, Pressemitteilung v. 16.12.2015