Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 18. Dezember 2015

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Bundesratsminister Marcel Huber: „Bioenergie bei anstehender EEG-Novelle stärken / Bei Energiewende bürgerfreundlichen Netzausbau mit Versorgungssicherheit und Energieeffizienz verbinden / Einheitlichen Ausweis und Datenbank als dringend notwendige Maßnahmen für geordnete Verfahren einführen; weitere Vereinbarungen des Asylpakets II umsetzen“

Zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse (TOP 26)

Der Bundesrat wird morgen voraussichtlich eine von Bayern gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Thüringen eingebrachte Initiative zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschließen.

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Der Bundesrat setzt damit ein deutliches Signal: Die Bioenergie muss im Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle spielen.“

Die Stromerzeugung aus Biogas hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Knapp ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland stammt mittlerweile aus Biomasse.

Das schafft nicht nur Wertschöpfung im ländlichen Raum, sondern ist auch ein bedeutender Beitrag zur Versorgungssicherheit. Diese Energiequelle muss stabilisiert und weiter ausgebaut werden. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug: Bei der anstehenden Novelle des EEG muss die Erfolgsgeschichte der Bioenergie fortgeschrieben werden.“

Die Entschließung fordert eine angemessene Vergütung für Neuanlagen. Sie zielt auch auf Bestandsanlagen, die nach dem Auslaufen der Förderung ab 2020 vom Netz zu gehen drohen.

Huber: „Es ist ein großer Erfolg, dass sich so viele Länder der bayerischen Forderung nach einem ehrgeizigen jährlichen Ausbauziel bei der Biomasse angeschlossen haben. Das zeigt: Bioenergieanlagen brauchen dringend eine wirtschaftliche Perspektive – und das möglichst jetzt.“

[Red. Hinweis: Zur Entwicklung der Initiative vgl. hier.]

Zu den Gesetzen zum Energieleitungsbau (TOP 19), zur Weiterentwicklung des Strommarktes (TOP 33a) und zur Kraft-Wärme-Kopplung (TOP 18)

Der Bundesrat behandelt mehrere Gesetze, mit denen die von Bayern beim energiepolitischen Spitzengespräch vom 1. Juli 2015 durchgesetzten Verhandlungserfolge umgesetzt werden.

Huber: „Bayern hat unbeirrt Druck gemacht und am Ende haben unsere Argumente überzeugt. Die Energiewende verbindet jetzt bürgerfreundlichen Netzausbau mit Versorgungssicherheit und Energieeffizienz. Nach diesen Maximen kann sie erfolgreich umgesetzt werden.“

Das Gesetz zum Energieleitungsbau legt fest, dass die Erdverkabelung im Gleichstromnetz künftig Vorrang hat.

Huber: „Wir konnten verhindern, dass riesige Freileitungs-Trassen unsere Landschaft durchqueren. Mehr Erdkabel heißt deutlich mehr Akzeptanz für den Leitungsbau.“

Freileitungen werden nur gewählt, wenn es für die Natur besser ist, eine bestehende Trasse genutzt werden kann oder wenn sie vor Ort gewollt sind. Als nächster Schritt steht die konkrete Realisierung des Leitungsbaus durch die Übertragungsnetzbetreiber an.

Wir erwarten, dass die Planungen zur Trassierung möglichst bürgerfreundlich und landschaftsverträglich umgesetzt werden“, ergänzte der Minister.

Bayern strebt auch im Wechselstromnetz mehr Erdverkabelung an. Derzeit laufen verschiedene Pilotprojekte, um in diesem Bereich noch mehr Erfahrungen zu sammeln.

Aus unserer Sicht sollten weitere Erdkabelprojekte folgen, wobei auf eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland zu achten ist“, so der Minister.

[Red. Hinweis: Zur Entwicklung beim Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vgl. hier.]

Mit dem Entwurf zum Strommarktgesetz wird die Sicherheit der Stromversorgung entscheidend erhöht. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, damit in Süddeutschland ab 2021 hoch flexible Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von bis zu 2 GW realisiert werden können.

Huber: „Gerade in der Übergangszeit der Energiewende ist das für einen effizienten Kraftwerkseinsatz und insgesamt für die Versorgungssicherheit von elementarer Bedeutung.“

[Red. Hinweis: Zur Entwicklung beim sog. Strommarktgesetz vgl. hier.]

Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wesentliches Element des Umbaus der Energieerzeugung.

KWK-Anlagen stehen für Energieeffizienz und nehmen eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung der CO2-Emissionen ein. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Nachhaltigkeit der Energiewende. Durch die dezentrale Stromerzeugung werden zudem die Netze entlastet und Netzkosten reduziert.“

Zum Datenaustauschverbesserungsgesetz (TOP 45)

Die Staatsregierung begrüßt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken.

Der Gesetzentwurf enthält dringend notwendige Maßnahmen zur Rückkehr zu geordneten Verfahren. Das ist wichtig, denn die Bevölkerung ist stark beunruhigt, dass sich Menschen ohne Registrierung in unserem Land bewegen können. Diesen Zustand beenden wir, indem die Asylbewerber und Flüchtlinge frühzeitig in einer Datenbank registriert werden und einen einheitlichen Ausweis erhalten. Damit gewährleisten wir die sichere und rasche Identifizierung und unterbinden Doppelerfassungen oder Mehrfachregistrierungen. Gleichzeitig werden auch die Abläufe beschleunigt“, erklärte der Minister.

Huber wies darauf hin, dass zukünftig neben Angaben zur Person auch Informationen über Schul- und Berufsbildung sowie Qualifikationen gespeichert werden:

Das ist im Interesse des Asylbewerbers, denn bei entsprechender Bleibeperspektive dient es der schnelleren Integration und Arbeitsvermittlung.“

Bayerns Bundesratsminister erinnerte allerdings zugleich daran, dass noch weitere Vereinbarungen des sogenannten Asylpakets II umgesetzt werden müssen:

Klares Ziel ist, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive Deutschland schnell wieder verlassen müssen. Wer bei uns Aufnahme und Schutz sucht und Leistungen erhalten möchte, muss klaren Regeln folgen. Ein Verstoß gegen diese Regeln muss Konsequenzen haben. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive, die sich nicht in den für sie vorgesehenen besonderen Aufnahmeeinrichtungen melden, müssen ihren Anspruch auf Leistungen verlieren. Verstoßen sie gegen die Residenzpflicht, wird ihr Asylantrag auf Eis gelegt. Auch das sind entscheidende Schritte hin zu geordneten und schnelleren Verfahren, die rasch in Kraft treten müssen. Wir brauchen die Kapazitäten für die Menschen, die tatsächlich in Not sind. Denn wir wollen den wirklich Schutzbedürftigen helfen.“

Huber verwies auf die große Herausforderung, die Gesellschaft dabei nicht zu überfordern:

Wenn wir die richtige Balance finden wollen, müssen wir die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge begrenzen.“

[Red. Hinweis: Zur Entwicklung beim sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz vgl. hier.]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 17.12.2015