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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMWi: Bundesrat macht den Weg frei für zügigeren Ausbau der Stromnetze und effiziente Strom- und Wärmeversorgung

18. Dezember 2015 by Klaus Kohnen

Mit dem heutigen zweiten Durchgang im Bundesrat konnten die Gesetzgebungsverfahren zum Energieleitungsbau sowie zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel:

Mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrats ist der Weg frei für einen in der Bevölkerung akzeptierten Ausbau der Stromnetze. Wir brauchen dringend Fortschritte beim Netzausbau, wenn wir wollen, dass die Energiewende sowohl in Deutschland wie auch international ein Erfolgsmodell wird. Auch die Bundesländer müssen den verbesserten Regelungsrahmen nun engagiert nutzen, um die teilweise schleppenden Genehmigungsverfahren voranzubringen. Daneben geben wir mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes einen kräftigen Impuls für diese wichtige Effizienztechnologie. Wir bauen die Förderung deutlich aus und stellen sie von Kohle auf Gas um. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer nationalen Klimaziele.“

Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus setzt die „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 1. Juli 2015 um und soll die Akzeptanz der Bevölkerung für den notwendigen Netzausbau steigern. Es regelt insbesondere, dass neue Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung gebaut werden. Außerdem erweitert das Gesetz die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung im Drehstrombereich, um hier zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen. Zudem passt es die verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024 an.

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes stellt sicher, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Technologie auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leistet. Dafür wird das Fördervolumen verdoppelt – von derzeit 750 Millionen Euro auf auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr – und gezielt die Umstellung der KWK von Kohle auf Gas gefördert. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die Ausbauziele für KWK so angepasst, dass diese zur Energiewende passen und die KWK eine ambitionierte und doch realistische Perspektive bekommt.

Beide Gesetze sollen jetzt zügig in Kraft treten. Bei der Novelle des KWK-Gesetzes ist dafür noch die Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich, die Anfang 2016 erfolgen soll.

Ergänzende Informationen zu den beiden Gesetzen finden Sie hier:

  • Ergänzende Informationen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung (PDF: 1,4 MB)
  • Ergänzende Informationen zum Thema Energieleitungsausbau (PDF: 1,4 MB)

BMWi, Pressemitteilung v. 18.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vgl. TOP 19 der heutigen Tagesordnung. Zur Entwicklung des Vorhabens vgl. hier.

Zum Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vgl. TOP 18 derheutigen Tagesordnung. Zu weiteren Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: Energierecht, Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus, Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

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