Gesetzgebung

StMWi: Bundesrat verabschiedet bayerische Initiative zur Biomasse

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Aigner: „Bioenergie muss im Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle spielen“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen zur Stärkung der Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt.

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Bioenergie erzeugt Strom zuverlässig, flexibel und bedarfsgerecht. In Deutschland wird bereits knapp ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energien aus Biomasse erzeugt. Damit die Energiewende gelingt, müssen wir diese Erfolgsgeschichte fortsetzen.“

Die Bundesregierung sei nun gefordert, das EEG entsprechend anzupassen.

Wir brauchen jetzt klare Vorgaben und wirtschaftliche Anreize, damit Bestandsanlagen nicht 2020 vom Netz gehen und damit wir den Zubau von 100 MW jährlich auch realisieren können“, sagte Aigner.

Die Ministerin weiter: „Strom aus Biomasse sorgt nicht nur für Wertschöpfung im ländlichen Raum, sie trägt auch maßgeblich zur Versorgungssicherheit bei. Bioenergie muss daher im Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle spielen.“

Aigner begrüßte zudem, dass der Bundesrat heute die Gesetze zum Energieleitungsbau, zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie zum Strommarkt behandelt hat. Damit würden wichtige Ergebnisse des energiepolitischen Spitzengesprächs umgesetzt. Bayern habe hier nicht locker gelassen.

Aigner: „Jetzt ist der Vorrang der Erdverkabelung rechtlich fixiert. Damit ist der Weg frei für einen verträglichen Ausbau unseres Hochspannungsnetzes. Dass der Netzausbau bürgerfreundlich und naturschonend erfolgt ist unser Verdienst.“

Die Ministerin weist aber darauf hin, dass dies nur für Gleichstromleitungen gelte:

Bei den Wechselstrom-Vorhaben gibt es hier nur einige wenige Pilotprojekte. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass beim Drehstrom mehr Erdkabelprojekte berücksichtigt werden.“

Die Ministerin und ihr Staatsekretär Franz Josef Pschierer sehen gerade in der Oberpfalz für die Erdverkabelung geeignete Trassen.

Eine positive Bilanz zog Aigner auch zum Entwurf des Strommarktgesetzes.

Damit schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, dass Gaskraftwerke wirtschaftlich betrieben werden können. Bis auf weiteres sind hocheffiziente Gaskraftwerke zwingend für den Erhalt der Versorgungssicherheit notwendig. Nur so können wir die Energiewende erfolgreich vorantreiben ohne unsere Versorgungssicherheit zu gefährden“, so die Ministerin.

Ebenso werde mit der Novelle des KWK-Gesetzes ein weiterer Schritt beim Umbau der Energieversorgung getan.

Aigner: „Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein elementarer Baustein für ein nachhaltiges Energiesystem. Nicht nur bei der dezentralen Stromerzeugung, sondern auch im Bereich Wärme. Wir brauchen ein klares Bekenntnis für die KWK. Wir stehen für Planungssicherheit und zusätzliche Anreize, um diese Technologie weiter auszubauen.“

StMWi, Pressemitteilung v. 18.12.2015

Redaktionelle Hinweise

Zur Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 vgl. TOP 26 der heutigen Tagesordnung. Zur Entwicklung der Initiative vgl. hier.

Zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vgl. TOP 19 der heutigen Tagesordnung. Zur Entwicklung des Vorhabens vgl. hier.

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vgl. TOP 33a der heutigen Tagesordnung. Zur Entwicklung des Vorhabens vgl. hier.

Zum Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vgl. TOP 18 der heutigen Tagesordnung. Zu weiteren Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.