Gesetzgebung

Staatskanzlei: Umweltministerin Ulrike Scharf stellt Pläne und Programme für bessere Gewässerqualität vor / Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

©pixelkorn - stock.adobe.com

Umweltministerin Ulrike Scharf hat heute dem Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Gewässerqualität in Bayern vorgestellt. Der Freistaat Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität.

Scharf: „Wasser ist unsere Lebensgrundlage Nummer eins. Gewässerschutz ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entschlossenes und transparentes Handeln erfordert. Zentrales Ziel des Gewässerschutzes in Europa ist der gute Zustand aller Flüsse, Seen und Grundwasserkörper. Dafür hat Bayern erneut ein ambitioniertes Maßnahmenprogramm aufgesetzt, dessen Ziele wir nur gemeinsam mit allen Beteiligten erreichen können. Wir setzen dabei auch auf freiwillige Leistungen aller Beteiligter.“

Die vorhandenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aus dem Jahr 2009 wurden nun erstmals überprüft und fortgeschrieben – in enger Abstimmung mit Behörden, Verbänden und Kommunen und unter Einbeziehung der Bürger. Die fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne und neuen Maßnahmenprogramme für die bayerischen Flussgebiete bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer in den kommenden 6 Jahren.

Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben gehören Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der Ufer- und Auenbereiche, die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern, aber auch eine weitere Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer.

Scharf: „Wir müssen gemeinsam das große Ziel anpacken. Der Staat fördert verschiedene Vorhaben, insbesondere ökologische Maßnahmen des Wasserbaus und der Renaturierung an den großen Flüssen und Seen. Ich appelliere aber auch an die Landwirte, gewässerschonende Maßnahmen auf freiwilliger Basis umsetzen.“

Dazu bieten beispielsweise das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm entsprechende Fördermöglichkeiten.

Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1.400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant.

Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Bewirtschaftungsperiode 2016 bis 2021 mit umfassenden Informationen zum bayerischen Anteil des Flussgebiets der Donau sowie den nach Bayern hinreichenden Flusseinzugsbereichen von Rhein, Elbe und Weser werden am 22. Dezember 2015 unter www.wrrl.bayern.de veröffentlicht und damit für alle staatlichen Behörden verbindlich.
In den Bewirtschaftungsplänen Bayerns werden rund 28.000 Kilometer Fließgewässer, 48 Seen einschließlich des internationalen Bodensees sowie das Grundwasser flächendeckend betrachtet. Gegenwärtig wird ein guter ökologischer Zustand für rund 15 Prozent der insgesamt 913 Flusswasserkörper in Bayern sowie für rund 63 Prozent der natürlichen Seen festgestellt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 22.12.2015