Das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2016) v. 22.12.2015 wurde am 29.12.2015 verkündet (GVBl S. 473). Es tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz am 09.12.2015 mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen.
Ass. iur. Klaus Kohnen
Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)