Gesetzgebung

GVBl (17/2015): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BayBQFG) und anderer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BayBQFG) und anderer Rechtsvorschriften v. 22.12.2015 wurde am 29.12.2015 verkündet (GVBl. S. 497). Es tritt am 01.01.2016 in Kraft. Das Gesetz sieht neben Änderungen des BayBQFG auch Änderungen des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG), des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes (BaySozKiPädG) vor.

Hintergrund der Änderung ist eine Änderung EU-rechtlicher Vorschriften: Das BayBQFG regelt die Prüfung, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einer bayerischen (ergo: landesrechtlich geregelten) gleichwertig ist und setzt dabei die Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) um. Die Berufsanerkennungsrichtlinie wurde inzwischen durch die RL 2013/55/EU novelliert. Diese Änderungen wurden nunmehr im Landesrecht nachvollzogen und zeitgerecht (Vorgabe: bis zum 18.01.2016) in Kraft gesetzt. Dies betrifft auch die o.g. Rechtsvorschriften außerhalb des BayBQFG.

Zum Inhalt der Neuregelungen (Stichworte u.a. Europäischer Berufsausweis, Vorwarnmechanismus, Partieller Zugang) vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz am 09.12.2015 ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen und folgte dabei der Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).