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BMI: Bun­des­be­auf­trag­te für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ge­stärkt

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BfDI wird eigenständige oberste Bundesbehörde

Am 1. Januar 2016 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet. Künftig unterliegt die Bundesbeauftragte ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Mit diesem Schritt wird die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund weiter gestärkt und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Mit der Veränderung ist ein erheblicher Stellenzuwachs bei der Bundesbeauftragten verbunden.

Hierzu erklärt Bundesminister Thomas de Maizière:

Durch die Stärkung der Unabhängigkeit und den Stellenzuwachs wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Lage versetzt sein, ihre wichtige Kontrollfunktion intensiver wahrnehmen zu können. Auch wird sie gestärkt, um den sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung ergebenden künftigen Anforderungen an die Datenschutzaufsicht besser gerecht zu werden.“

BMI, Pressemitteilung v. 30.12.2015