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BMI: 2015 – Mehr Asy­lan­trä­ge in Deutsch­land als je­mals zu­vor

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Im Jahr 2015 wurden beim BAMF insgesamt 476.649 formelle Asylanträge gestellt. Die Zahl der tatsächlichen Einreisen ist allerdings deutlich höher.

Es wurden 273.515 formelle Asylanträge mehr gestellt als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 135 Prozent.

Allein 162.510 Asylbewerber kamen aus Syrien; das waren 34 Prozent aller Asylanträge. Im Regelfall sind diese Menschen in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrens auch schutzberechtigt.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem vier aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien und Albanien. Zuzüglich der Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina und Montenegro kamen im Jahresdurchschnitt etwa 30 Prozent aller Asylbewerber aus den sechs Staaten des Westbalkans. Allerdings verringerte sich deren Anteil in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich und lag im Monat Dezember 2015 nur noch bei 8 Prozent von allen Asylbewerbern.

Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag allerdings deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist und etliche, die nach Deutschland eingereist und verteilt worden sind, in andere EU-Staaten weiterziehen. So sind im EASY-System im Jahr 2015 bundesweit etwa 1,1 Mio. Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

Mit über 476.649 Asylanträgen haben wir im vergangenen Jahr die bislang höchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die je in Deutschland verzeichnet worden ist. Die tatsächliche Zahl der zum Zwecke der Asylantragstellung eingereisten Personen liegt deutlich höher.“

„Dieser enorme Zustrom hat uns vor Herausforderungen gestellt, wie es sie seit der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht mehr gegeben hat.“

„Mein Dank gilt den zahlreichen haupt- und ehrenamtlich Tätigen in Bund, Ländern und Gemeinden, die die Betreuung und Unterbringung einer so großen Zahl von Menschen in einer unseres Rechtsstaats würdigen Weise möglich gemacht hat. Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, in der Bundespolizei, in der Bundeswehr, beim Technischen Hilfswerk, in zahlreichen Landes- und Kommunalverwaltungen, die weit über das Übliche hinaus ihren Dienst verrichtet haben. Es sind die zahlreichen Helferinnen und Helfer in kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen, die teilweise bis zur Erschöpfung da waren, wenn ihre Hilfe gebraucht wurde. Unser Land kann stolz auf Sie sein!“

„Im laufenden Jahr wird der Bund mit allein 4.000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim BAMF und mit massiver finanzieller Unterstützung der Länder und Kommunen in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat für spürbare Verbesserungen bei der Durchführung der Asylverfahren bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden Sorge tragen. Und wir werden auf allen Politikfeldern darauf hinwirken, dass die Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden deutlich verringert wird.“

Die Zahlen im Einzelnen

I. Gesamtes Jahr 2015

In Jahr 2015 haben insgesamt 476.649 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 441.899 als Erstanträge und 34.750 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (202.834 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 273.815 Personen (135,0 Prozent).

Die Entwicklung differenziert nach Monaten und im Vergleich zum Vorjahr verlief wie folgt:

 20142015
Asylanträgedavon
Erstanträge
Asylanträgedavon
Erstanträge
Jahr202.834173.072476.649441.899
Januar14.46312.55625.04221.679
Februar11.2209.82826.08322.775
März11.2809.83932.05428.681
April11.50310.19927.17824.504
Mai12.45711.16025.99223.758
Juni14.01912.07735.44932.705
Juli19.43116.19137.53134.384
August17.69515.13836.42233.447
September19.04316.21443.07140.487
Oktober21.27918.41554.87752.730
November22.07518.74857.81655.950
Dezember20.38417.05948.27746.730
Summe nachträgliche
Berichtigungen
7.9855.64826.85724.069

(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)

Die Hauptherkunftsländer 2015 waren (mit Vergleichszahlen 2014):

Asylanträge
(Erst- und Folgeanträge)
Veränderungen
20142015in %absolut
Gesamt202.834476.649135,0273.815
1.Syrien41.100162.510395,4121.410
2.Albanien8.11354.762575,046.649
3.Kosovo8.92337.095315,728.172
4.Afghanistan9.67331.902229,822.229
5.Irak9.49931.379230,321.880
6.Serbien27.14826.945-0,7-203
7.Mazedonien8.90614.13158,75.225
8.Ungeklärt3.67812.166230,88.488
9.Eritrea13.25310.990-17,1-2.263
10.Pakistan4.2268.472100,54.246

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Dezember 2015 wie folgt:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt476.649441.89934.750
davon:
Syrien162.510158.6573.853
Albanien54.76253.805957
Kosovo37.09533.4273.668
Afghanistan31.90231.382520
Irak31.37929.7841.595
Serbien26.94516.70010.245
Mazedonien14.1319.0835.048
Ungeklärt12.16611.721445
Eritrea10.99010.876114
Pakistan8.4728.199273

Die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2015 (441.899) stieg damit gegenüber dem Vorjahr (173.072) um 155,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Jahr 2015 (34.750) stieg im Vergleich zum Vorjahr (29.762) um 16,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien.

Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen (48,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.029 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 135.107 Personen (47,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

Flüchtlingsanerkennungendavon
 asylberechtigtFlüchtlingsschutz
Gesamt48,50,747,8
Syrien95,81,194,7
Albanien0,00,00,0
Kosovo0,00,00,0
Afghanistan28,60,827,8
Irak86,40,985,5
Serbien0,00,00,0
Mazedonien0,30,00,3
Ungeklärt79,70,878,9
Eritrea88,20,487,8
Pakistan8,00,27,8

Weitere 1.707 Personen (0,6 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Jahr 2015 bei 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

 subsidiärer Schutz
nach § 4 AsylVfG
Abschiebungsverbote nach
§ 60 Abs. 5 oder
Abs. 7 Satz 1 AufenthG
Gesamt0,60,7
davon:
Syrien0,10,2
Albanien0,10,1
Kosovo0,10,3
Afghanistan5,413,6
Irak1,70,5
Serbien0,00,1
Mazedonien0,00,2
Ungeklärt0,10,3
Eritrea3,40,4
Pakistan0,51,2

Abgelehnt wurden die Anträge von 91.514 Personen (32,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 50.297 Personen (17,8 Prozent).

Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.664, davon 337.331 als Erstanträge und 27.333 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2014: 169.166 anhängige Verfahren, davon 150.257 Erst- und 18.909 Folgeanträge).

Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer insgesamt erheblich an, und zwar zwischen 59 Prozent (Mazedonien) und 575 Prozent (Albanien).

Mit weitem Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2015 war erneut Syrien. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland somit seit 2011 – dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2015 lag Albanien. Der Asylbewerberzugang stieg von 8.113 Anträgen im Jahr 2014 auf mehr als das Sechsfache (54.762) im Jahr 2015 an.

An dritter Stelle lag das Herkunftsland Kosovo mit 37.095 Asylanträgen, 316 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein im Monat März 2015 stellten fast 12.000 Kosovaren einen Asylantrag. Seitdem jedoch geht die Zahl der Asylanträge deutlich zurück, zuletzt auf 451 Asylanträge im Dezember 2015.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern waren im Jahr 2015 allein vier aus der Balkanregion: Serbien (-0,7 Prozent Asylanträge ggü. 2014), Kosovo (+316 Prozent), Mazedonien (+59 Prozent), und Albanien (+575 Prozent). Weitere bedeutende Herkunftsländer aus dieser Region waren Bosnien-Herzegowina (7.473 Asylanträge 2015, -12 Prozent ggü. 2014) und Montenegro (3.635 Asylanträge, +180 Prozent ggü. 2014). Mit zusammen 144.041 Asylanträgen im Jahr 2015 waren es ca. 130 Prozent mehr als im Vorjahr (2014: 62.833). Somit kamen im Jahr 2015 etwa 30 Prozent aller Asylbewerber allein aus diesen sechs Westbalkanstaaten. Allerdings verringerte sich deren Anteil im Jahresverlauf deutlich, und zwar von 62 Prozent im Monat März 2015 (absolut: 19.730) auf acht Prozent bzw. 3.983 Asylbewerbern im Monat Dezember 2015.

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2015 48.277 Personen Asyl beantragt, davon 46.730 als Erstanträge und 1.547 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 27.893 Personen (136,8 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 9.539 Personen (-16,5 Prozent) gesunken.

Hauptherkunftsländer im Dezember 2015:

Zum Vergleich:Okt. 2015Nov. 2015Dez. 2015
1.Syrien28.46230.57325.357
 2.Irak4.1354.4794.954
 3.Afghanistan3.7944.9764.237
 4.Ungeklärt1.1831.6183.349
 5.Albanien4.6803.0441.801
 6.Iran565963914
 7.Serbien1.4231.362906
 8.Eritrea1.2111.259699
 9.Pakistan1.0101.272688
10.Staatenlos688724479

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Dezember 2015:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt48.27746.7301.547
davon:
Syrien25.35725.250107
Irak4.9544.87579
Afghanistan4.2374.20433
Ungeklärt3.3493.33811
Albanien1.8011.76041
Iran91489420
Serbien906380526
Eritrea69968910
Pakistan68867315
Staatenlos4794763

Die Zahl der Asylerstanträge im Dezember 2015 (46.730) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (17.059 Erstanträge) um 173,9 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (55.950 Erstanträge) um -16,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Irak und Afghanistan.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Dezember 2015 (1.547) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.325) um -53,5 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.866) um -17,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.

Im Dezember 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von 43.227 Personen (Vorjahresmonat: 15.655, Vormonat: 35.422) entschieden. 30.621 Personen (70,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 194 Personen (0,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 30.427 Personen (70,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Dezember 2015 erhielten 200 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2015 bei 191 Personen (0,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 7.955 Personen (18,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.260 Personen (9,9 Prozent).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Dezember 2015 wurden im EASY-System 127.320 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Vormonat: 206.101).

HerkunftsländerDezember 2015Vormonat
insgesamt127.320206.101
1. Syrien44.52297.463
2. Irak28.31924.678
3. Afghanistan26.50644.846
4. Iran7.46410.080
5. Marokko2.8962.690

Von Januar bis Dezember 2015 wurden im EASY-System 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Die Hauptherkunftsländer waren:

Jahr 2015insgesamt1.091.894
1Syrien428.468
2Afghanistan154.046
3Irak121.662
4Albanien69.426
5Kosovo33.049

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 06.01.2016