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EU-Kommission: Konsultation zur Vereinfachung der Beihilfenkontrolle

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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Anhörung zur Vereinfachung der Beihilfenkontrolle gestartet.

Mit dieser Konsultation werden Mitgliedstaaten und andere Interessenträger aufgefordert, bis zum 6. April 2016 über ihre Erfahrungen mit der Anwendung der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für die Würdigung bestimmter Kategorien staatlicher Beihilfen zu berichten. Die eingehenden Stellungnahmen werden als Input für die geplante Überarbeitung oder mögliche Abschaffung des vereinfachten Verfahrens dienen.

2009 verabschiedete die Kommission die Mitteilung über ein vereinfachtes Verfahren, um dafür zu sorgen, dass bestimmte Kategorien von angemeldeten Beihilfen, die in der Regel keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt geben, schnellstmöglich genehmigt werden, wenn die Mitgliedstaaten eine vollständige Anmeldung übermitteln. In der Mitteilung wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Kommission normalerweise einen solchen Kurzbeschluss erlässt, um bestimmte Kategorien von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, und wie das Verfahren an sich abläuft.

Nach der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der Beihilfeleitlinien im Rahmen der Modernisierung des Beihilfenrechts erscheint nun die Überarbeitung der Mitteilung erforderlich, um die neuen materiellrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Konsultation sollen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung der Mitteilung in den letzten sechs Jahren eingeholt werden.

Das Konsultationspapier ist in deutscher Sprache und allen anderen Amtssprachen hier abrufbar.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemiteilung v. 06.01.2016