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StMFLH: Neue Stellen für Terrorismusbekämpfung – Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug wird ausgebaut

8. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) wird weiter ausgebaut. 15 neue, speziell geschulte Fahnder ermitteln künftig verstärkt bei schwerer Steuerhinterziehung in Verbindung mit Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche.

Seit 2013 haben wir das Personal der SKS um 62 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf 107 aufgestockt. Eine Steigerung um fast 140 Prozent. Die neue Verstärkung dient der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrors. Die Steuerverwaltung trägt damit zur Bekämpfung internationaler Kriminalität bei“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder in einer Pressekonferenz in Nürnberg am Freitag (8.1.) fest.

Als Sofortmaßnahme werden in 2016 bei der SKS drei Teams mit jeweils fünf Personen installiert: Ein Spezialkräfte-Team und ein IT-Fahndungsteam in Nürnberg sowie ein Analyse-Team in München.

Die Steuerfahndung ist die Polizei für Steuergerechtigkeit.

Im Frühjahr 2013 haben wir angesichts der ständig wachsenden Herausforderungen mit der SKS eine schlagkräftige Sondereinheit der Steuerfahndung ins Leben gerufen“, so Söder.

Die SKS hat ihren Sitz in Nürnberg und München. Insgesamt wurde das Personal in der Steuerverwaltung in den letzten Jahren auf über 14.800 Arbeitskräfte deutlich aufgestockt. Allein im Bereich der Verfolgung von Steuerstraftaten sind in Bayern 589 Beamte tätig.

Die personelle Verstärkung in der Steuerfahndung hat sich gelohnt und schlägt sich in konkreten Zahlen nieder: Es ist eine echte Erfolgsbilanz“, betonte Söder.

Beim durchschnittlichen Mehrergebnis pro Fall liegt Bayern seit Jahren bundesweit im Spitzenfeld. Allein die SKS konnte seit ihrer Gründung bei 417 abgeschlossenen Prüfungen Mehrsteuern in Höhe von rd. 270 Millionen Euro erzielen. In diesem Zusammenhang wurden Freiheitsstrafen von rd. 166 Jahren verhängt und Geldstrafen von etwa 3,2 Millionen Euro.

Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität stehen oftmals mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung in unmittelbarem Zusammenhang. Gerade Finanzbehörden können im Zuge steuerlicher Prüfungen auch Erkenntnisse über einschlägige „Problemgelder“ gewinnen. Beispiele für eine Verbindung mit steuerrelevanten Sachverhalten sind etwa die Nutzung von Scheinfirmen im In- und Ausland, Darlehensgewährung ohne wirtschaftlichen Hintergrund oder Zahlungen ohne vertragliche oder sonst plausible Grundlage. Die SKS ist dabei zentraler Ansprechpartner der Sicherheitsbehörden, wie LKA, Verfassungsschutz oder ausländische Steuer- und Sicherheitsbehörden. Die Sondereinheit der bayerischen Steuerverwaltung wurde bereits in 15 Fällen seitens der Sicherheitsbehörden in die Bekämpfung der Terrorfinanzierung eingebunden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 08.01.2016

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