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StMI: Bayern setzt konsequente Rückführungen abgelehnter Asylbewerber auch im Jahr 2016 fort

8. Januar 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Bayern setzt konsequente Rückführungen abgelehnter Asylbewerber auch im Jahr 2016 fort – Erneute Sammelabschiebung aus Bayern nach Bosnien-Herzegowina und in den Kosovo

Bayern wird seine konsequente Rückführungspolitik auch im Jahr 2016 fortsetzen.“

Das hat Innenminister Joachim Herrmann heute nach der ersten Sammelrückführung in diesem Jahr angekündigt, bei der weitere 95 abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer Kosovo und Bosnien-Herzegowina abgeschoben wurden. Herrmann zog zugleich Bilanz für das Jahr 2015:

Insgesamt hat Bayern im vergangenen Jahr mehr als 4.000 Personen abgeschoben, die sich nach Ablehnung eines Bleiberechts weigerten, freiwillig ihrer gesetzlichen Ausreiseverpflichtung nachzukommen.“

Rund 2.850 von ihnen wurden im Rahmen von insgesamt 37 Sammelabschiebungen mit Chartermaschinen in ihre Heimat- und Herkunftsländer zurückgeflogen. Herrmann machte erneut deutlich:

Bayern bleibt seiner konsequenten Linie treu, abgelehnte Asylbewerber und andere Ausreisepflichtige abzuschieben. Insbesondere Asylantragsteller aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans haben faktisch keine Chance in Deutschland zu bleiben.“

Nach nunmehr fast einem Jahr wöchentlicher Sammelabschiebungen, teilweise auch zwei Chartermaschinen in der Woche, habe es sich mittlerweile auch in den Herkunftsstaaten herumgesprochen, dass Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Serbien, Mazedonien sowie aus Montenegro grundsätzlich kein Asyl und auch keine Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt bekommen.

Sie müssen aus Deutschland wieder ausreisen. Ich kann daher denjenigen aus sicheren Herkunftsstaaten, die mit dem Gedanken spielen, in Deutschland Asyl zu beantragen, hiervon nur abraten.“

Herrmann appelliert: „Jeder abgelehnte Asylbewerber sollte schnellstmöglich fristgerecht freiwillig aus Deutschland ausreisen, ansonsten wird er von der Ausländerbehörde abgeschoben, was mit einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre und der Pflicht, die Kosten der selbstverursachten Abschiebung zu tragen, verbunden ist. Eine eventuell mögliche Einreise zum Zweck der Arbeitsaufnahme ist damit zumindest für mehrere Jahre ausgeschlossen.“

Bayern werde auch in diesem Jahr mit regelmäßigen Einzel- und Sammelabschiebungen das geltende Ausländerrecht konsequent durchsetzen und Personen ohne ein Aufenthaltsrecht schnellstmöglich wieder außer Landes verbringen. Bis Ende November des vergangenen Jahres haben nach den vorliegenden Zahlen zudem rund 12.000 Personen Bayern in Richtung Ausland wieder freiwillig verlassen.

StMI, Pressemitteilung v. 08.01.2016

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