Gesetzgebung

StMAS: Integrationsgesetz – Integrationsministerin Müller: „Achtung der Leitkultur ist Voraussetzung für friedliches Zusammenleben“

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Integration kann nur gelingen, wenn unsere Werte vermittelt werden. Das hat die Frauenbeauftrage der Bayerischen Staatsregierung, Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller heute noch einmal betont:

Die Grundlage für das friedliche Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit den Zuwanderern ist unsere Leitkultur. Diese Leitkultur müssen Zuwanderer frühzeitig kennenlernen. Sie müssen unserer Werte- und Rechtsordnung, die auf dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung basiert, achten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“

Deshalb hat der Ministerrat bei der Verabschiedung der Eckpunkte für das künftige Integrationsgesetz am 8. Dezember 2015 auch die Wertevermittlung als 1. Eckpunkt definiert.

Nach den sexuellen Übergriffen in Köln und anderen deutschen Städten ist die Verunsicherung sehr groß. Zum ersten Mal ist in dieser Deutlichkeit klar geworden, wie sehr manche Zuwanderer von unserem Rechte- und Normensystem entfernt sind.

Mit dem bayerischen Integrationsgesetz wollen wir deshalb die Zuwanderer auf unsere Werte und Grundregeln verpflichten. Jeder Zuwanderer muss sich ohne Vorbehalt zu unserer Leitkultur bekennen und diese achten“, so Müller und weiter: „Wer wie wir zurecht stolz auf die Errungenschaften unseres Staates ist, wer Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und einen respektvollen Umgang zwischen Mann und Frau zu den Grundwerten unserer Gesellschaft zählt, muss diese Werte auch schnell und deutlich weitergeben.“

Wir unterstützen den quantitativen und qualitativen Ausbau des Aktionsprogramms „Flüchtlinge werden Freunde“ des Bayerischen Jugendrings 2016 mit zusätzlichen 700.000 €. Außerdem werden wir mit ca. 4 Mio € die bayernweite Einrichtung von Integrationslotsen, die Migranten helfen, sich im Alltag zu Recht zu finden und dabei unsere Werte vermitteln, fördern.

StMAS, Pressemitteilung v. 11.01.2016