Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett erörtert Folgerungen aus den Vorfällen in Köln

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Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback sehen Bayern gut gerüstet: „Höchster Personalstand der Polizei aller Zeiten / Nulltoleranz bei Übergriffen / Konsequente Strafverfolgung / Keine Duldung rechtsfreier Räume / Polizei und Justiz treffen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Bürger / Ausländische Straftäter rasch in ihre Herkunftsländer zurückschicken“

Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback berichteten heute dem Kabinett über Folgerungen aus den Geschehnissen in der Silvesternacht in Köln.

Herrmann sieht Bayerns Polizei gut gerüstet.

Sein Fazit: „2016 haben wir nochmals 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen. Damit haben wir insgesamt 41.370 Stellen und den bislang höchsten Personalstand bei der Bayerischen Polizei erreicht. Während andere Länder abbauen, bauen wir Polizeikräfte auf.“

Herrmann setzt weiter auf Nulltoleranz gegenüber Straftätern, egal ob Ausländer oder Deutsche:

Die Bayerische Polizei wird konsequent einschreiten, wenn es sein muss, und keine rechtsfreien Räume dulden.“

Die Bayerische Polizei treffe alle erforderlichen Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger vor solchen Attacken wie in Köln zu schützen. Sie bewerte aktuell und fortlaufend die Kriminalitäts- und Gefährdungslage.

Herrmann: „Die Erkenntnisse aus den Vorfällen in Köln werden wir jeweils in die Konzeption eines Einsatzes einbeziehen und die Präsenz der Polizeikräfte daraufhin anpassen, vor allem in den kommenden Faschingstagen.“

Der Innenminister setzt außerdem auf den weiteren Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere auch im Öffentlichen Personennahverkehr und auf den Bahnhöfen.

Auch spezielle Kameras an den Polizeiuniformen, sogenannte Bodycams, können dazu beitragen, das Einsatzgeschehen besser zu dokumentieren und Gewalttaten einzudämmen“, so Herrmann.

Pilotprojekte dazu sind derzeit in Vorbereitung für die Städte München, Rosenheim und Augsburg.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzte:

Die Angriffe auf Frauen in der Silvesternacht vor allem in Köln, aber etwa auch in Hamburg sind widerwärtig und unerträglich. Wir müssen alles dafür tun, dass in unserem Land keine rechtsfreien Räume entstehen. Die bayerischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte setzen Recht und Gesetz tagtäglich effektiv und konsequent durch: Bayern belegt im bundesweiten Vergleich bei den Verfahrensdauern seit Jahren Spitzenpositionen. Dort wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird zur Sicherung des Strafverfahrens Untersuchungshaft angeordnet und vollzogen.“

Gleichzeitig zeigten die aktuellen Ereignisse auch deutlich, dass der Schutz von Frauen gegen sexuelle Übergriffe überprüft werden müsse.

Das Strafrecht darf hier keine Schutzlücken aufweisen“, so Bausback.

Auch das in den Medien berichtete teilweise inakzeptable Verhalten einzelner Beteiligter gegenüber Polizeibeamten in der Silvesternacht in Köln gebe Anlass, über Verschärfungen des Strafrechts nachzudenken:

Es ist völlig klar: Wir müssen unsere Polizei- und Einsatzkräfte bestmöglich vor Übergriffen schützen! Sie stehen jeden Tag ein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und riskieren dabei nicht selten Leib und Leben. Solche Übergriffe richten sich nicht nur gegen die Person, sondern auch gegen unseren Rechtsstaat. Sie sind aufs schärfste zu missbilligen“, so Bausback weiter.

Unabhängig davon gelte in Bayern aber von jeher:

Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie andere Repräsentanten des Staates wird konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet! Dadurch machen wir auch deutlich: Wir in Bayern stehen hinter unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und stärken ihnen den Rücken!“

Herrmann plädierte darüber hinaus dafür, die Rückführung von ausländischen Straftätern oder abgelehnten Asylbewerbern in ganz Deutschland deutlich zu beschleunigen und zu erweitern. Die Neuregelung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 müsse nun konsequent vollzogen werden:

Ausländische Straftäter und straffällige abgelehnte Asylbewerber müssen wir rasch abschieben.“

Da Asylbewerber im laufenden Asylverfahren besonderen Schutz genießen, müsse der Bund gerade deshalb dafür sorgen, bei Straftätern die Asylverfahren schneller abzuschließen.

Im Hinblick auf straffällige anerkannte Asylbewerber gelte es laut Herrmann, das Strafmaß, ab dem Abschiebungen zulässig sind, zu reduzieren, um Abschiebungen schon bei geringeren Strafen zu ermöglichen. Es dürfe letztlich auch nicht an deren Herkunftsländern scheitern, dass ausländische Straftäter dorthin zurückgeschickt werden können:

Wenn die Herkunftsländer sich weigern, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten wir auch den Hebel über die Kürzung der Entwicklungshilfe ansetzen. Wir reden hier von deutschen Steuergeldern: Um Entwicklungshilfe zu erhalten, muss ein Entwicklungsland auch in solchen Fragen kooperativ sein.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.01.2016