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BayLSG: Bayernweite Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs in der Sozialgerichtsbarkeit

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Alle bayerischen Sozialgerichte und das Landessozialgericht sind ab 1. Januar 2016 an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Dieser ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine einfache, aber dennoch rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten.

Damit zeichnet sich die bayerischen Sozialgerichtsbarkeit durch eine zeitgemäße Kommunikation und Bürgernähe aus. Ab 1. Januar 2016 ist hier in allen Verfahren und Instanzen eine Kommunikation per Mausklick möglich. Das Landessozialgericht und das Sozialgericht München waren die ersten Gerichte in Bayern, die den elektronischen Rechtsverkehr zum 1. Juni 2014 in allen Verfahren eingeführt und erprobt haben. Dabei wurden gute Erfahrungen gemacht.

Für den rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Prozessbevollmächtigten und Behörden mit den Gerichten ist die Nutzung einer Software, des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), notwendig. Die Software kann kostenlos unter www.egvp.de heruntergeladen werden. Sofern für die Einreichung die Schriftform oder elektronische Form vorgegeben ist, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Daneben ist die papiergebundene Kommunikation mit den Sozialgerichten weiterhin möglich.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.lsg.bayern.de.

BayLSG, Pressemitteilung v. 13.01.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die diesbezügliche Meldung des StMAS.