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Bundesregierung: Ankunft in Berlin von Flüchtlingen aus dem Landkreis Landshut

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Regierungssprecher Steffen Seibert teilt aus Anlass der Ankunft in Berlin von Flüchtlingen aus dem Landkreis Landshut mit:

Die staatliche Aufgabenverteilung sieht vor, dass die Länder und Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sind. Berlin hat im vorliegenden Fall dankenswerterweise zugesagt, den Flüchtlingen für heute Nacht eine erste Unterbringung anzubieten.

Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die derzeitigen Flüchtlingszahlen die Länder und Kommunen in ganz Deutschland und insbesondere in Bayern vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Der Bund unterstützt deshalb die Länder und Kommunen umfassend. Zur Bewältigung der Flüchtlingssituation hat er ein finanzielles Hilfspaket geschnürt. So zahlt er unter anderem ab 2016 an die Länder pro Flüchtling und Monat 670 Euro von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bis 2019 stellt der Bund jährlich mehr als 1 Milliarde Euro für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Länder und Kommunen sind in die Wege geleitet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat schon rund 140.000 Unterkunftsplätze bereitgestellt. Die Immobilien des Bundes werden mietzinsfrei überlassen. Künftig erstattet die BImA den Kommunen außerdem die Kosten für die Herrichtung der Objekte.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene angestoßen, um die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge zu verringern. Im Vergleich zum Oktober 2015 ist diese Zahl derzeit auch erheblich niedriger.“

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 14.01.2016

Redaktionelle Hinweise

Zum Hintergrund der Meldung vgl. folgenden Tweet:

Zur Entwicklung im Kontext „Asyl und Migration“ vgl. hier.

Zum Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ von RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio (im Volltext) vgl. hier.