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StMUV: Politische konstruierte Vorwürfe im Fall Bayern-Ei widerlegt – 3-Säulen-Programm wird konsequent umgesetzt

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags und die Europäische Kommission haben das Handeln der Behörden in Bayern im Sommer 2014 im Fall Bayern-Ei entgegen anders lautender Behauptungen nicht als rechtswidrig bewertet. Stattdessen begrüßt die Kommission die in Bayern gesetzten Verbesserungen der Labor- und Beprobungsabläufe. Auch die Bundesregierung hat das Vorgehen der bayerischen Behörden ausdrücklich bestätigt. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags. In der Sitzung wurde auch eine Reihe weiterer Vorwürfen widerlegt.

Scharf: „Die Vorwürfe gegen das Handeln der bayerischen Behörden im Sommer 2014 sind politisch konstruiert oder basieren auf Fehlannahmen. Teile der Opposition haben in den letzten Wochen und Monaten wiederholt Dinge aus dem Zusammenhang gerissen. Unterstellungen wurden als Fakten präsentiert, bewusst oder aufgrund mangelnder Sachkenntnis.“

Beispielsweise kommt ein von der SPD beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Intervalle der lebensmittelrechtlichen Routinekontrollen angemessen gewesen seien. Auch die Größe der genommenen Stichproben sei nicht zu beanstanden. Bei dem Vorwurf, die bayerischen Behörden hätten die Öffentlichkeit im Sommer 2014 über einen positiven Salmonellennachweis in der Betriebsstätte in Ettling informieren müssen, geht der Gutachter von einem falschen Sachverhalt aus.

Verbraucherschutzministerin Scharf hat zudem die weitere Umsetzung des 3-Säulen-Programms „Gute Lebensmittel aus Bayern“ vorgestellt. Insbesondere können sich seit Kurzem Bürger auch anonym an die neue „Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“ beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden. Die Vertrauensperson ist ein verlässlicher und persönlicher Ansprechpartner, der jedem Hinweis auf mögliche Verstöße gegen geltendes Lebensmittelrecht nachgeht. Bei einem Verdacht auf eine Straftat wird außerdem direkt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Weitere Informationen unter www.verbraucherschutz.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 14.01.2016