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BMJV: Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

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Am 17. März 2016 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden.

Beim Bundesgerichtshof sind 14 Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht 2 Stellen und beim Bundesfinanzhof 1 Stelle zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht sind 3 Richterinnen und Richter und für das Bundessozialgericht 2 Richterinnen und Richter zu wählen.

Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der für das entsprechende Bundesgericht jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas zuständig, für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

BMJV, Pressemitteilung v. 19.01.2016